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Experten-Antwort

Halbweisenrente + Eheschließung

von Tom Arte04.09.2016 | 10:39
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6 Antworten

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Hallo, wie ist bei folgendem Sachverhalt zu entscheiden? Person X heiratet im Jahre 2009 im Ausland und lässt die Ehe in Deutschland nie bei einem deutschen Standesamt anerkennen (was legitim ist). Dennoch gilt X rechtlich gesehen in Deutschland als verheiratet. Ab 2010 bezieht X für drei Jahre während seines Studiums eine Halbweisenrente. Bei der Antragstellung wurde die Ehe nicht mitgeteilt, jedoch nicht böswillig! Jetzt die Fragen: Wurde bei der Antragstellung der Halbweisenrente im Jahr 2010 überhaupt nach dem Familienstand gefragt? Spielt der Familienstand bei dem Bezug der Halbweisenrente im Zeitraum 2010 bis 2013 überhaupt eine Rolle? Meines Wissens spielt die eine Eheschließung bei dem Bezug einer Halbweisenrente keine Rolle. Mfg Tom Arte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom Arte,

die bisherigen Antworten kann ich bestätigen. Für den Anspruch auf Halbwaisenrente spielt es keine Rolle, ob die Waise verheiratet ist oder nicht.

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5 Antworten

KSCam 04.09.2016 | 13:13
Da der Familienstand bei der Waisenrente keine Rolle spielt entsteht kein Problem für die DRV.
Tim 3satam 04.09.2016 | 13:36
GroKoam 04.09.2016 | 19:04
"Bei der Antragstellung wurde die Ehe nicht mitgeteilt, jedoch nicht böswillig! " Gutwillig vergessen dass Er/Sie verheiratet ist?
W*lfgangam 04.09.2016 | 19:52
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Hallo GroKo, bei einem Waisenrentenantrag wird die Frage nach dem Familienstand gar nicht gestellt, weil - wie wir oben richtig gelesen haben - das völlig unbedeutend ist. Zudem, es wäre eine unzulässige (böswillige?) Datenerhebung gewesen :-) Gruß w.
GroKoam 05.09.2016 | 07:48
"Bei der Antragstellung wurde die Ehe nicht mitgeteilt, jedoch nicht böswillig! " Gutwillig vergessen dass Er/Sie verheiratet ist?
Hallo GroKo, bei einem Waisenrentenantrag wird die Frage nach dem Familienstand gar nicht gestellt, weil - wie wir oben richtig gelesen haben - das völlig unbedeutend ist. Zudem, es wäre eine unzulässige (böswillige?) Datenerhebung gewesen :-) Gruß w.
Du hast ja doch Humor. ;-)
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