Hallo Tom Arte,
die bisherigen Antworten kann ich bestätigen. Für den Anspruch auf Halbwaisenrente spielt es keine Rolle, ob die Waise verheiratet ist oder nicht.
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Hallo Tom Arte,
die bisherigen Antworten kann ich bestätigen. Für den Anspruch auf Halbwaisenrente spielt es keine Rolle, ob die Waise verheiratet ist oder nicht.
Du hast ja doch Humor. ;-)"Bei der Antragstellung wurde die Ehe nicht mitgeteilt, jedoch nicht böswillig! " Gutwillig vergessen dass Er/Sie verheiratet ist?Hallo GroKo, bei einem Waisenrentenantrag wird die Frage nach dem Familienstand gar nicht gestellt, weil - wie wir oben richtig gelesen haben - das völlig unbedeutend ist. Zudem, es wäre eine unzulässige (böswillige?) Datenerhebung gewesen :-) Gruß w.
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