Der Kindesvater meines Sohnes ist auf dem Weg zur Arbeit bei einem Verkehrsunfall tödlich Verunglückt. Sprich Wegeunfall, laut Aussagen der Eltern wurde dies auch der Betriebsgenossenschaft gemeldet vom Arbeitgeber aus.
Nun meine Frage an wem muss ich mich nun wenden, was die Halbweisenrente meines Sohnes an geht? Gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Unfallkasse des Bundeslandes, oder die Berufsgenossenschaft des Betriebes? Danke für die Auskunft!
03.04.2012, 18:39
von
-_-
Zitiert von: Silvana
An wem muss ich mich nun wenden, was die Halbweisenrente meines Sohnes an geht?
Sie müssen einen Rentenantrag sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung, als auch bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, den Ihnen der Betrieb des Verstorbenen nennen kann, stellen.
03.04.2012, 19:24
von
Silvana
Danke für die Info.
Sprich ich muss 2 Anträge stellen? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
03.04.2012, 19:57
von
-/-
Ja. Gesetzliche Rente über Gemeindeverwaltung. Was Antrag für BG betrifft, müßte Arbeitgeber mehr wissen.
04.04.2012, 11:24
Experten-Antwort
Zunächst möchte ich Ihnen an dieser Stelle mein Beileid aussprechen. Bezüglich Ihrer Fragestellungen schließe ich mich den bisher gegebenen Antworten an.
04.04.2012, 13:59
von
Mayer
Ergänzender Hinweis:
Falls Sie mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet waren, die Ehe geschieden wurde, Sie nicht wieder geheiratet haben und Ihr Kind das 18. Lj. noch nicht vollendet hat oder behindert ist, sollten Sie auch einen Antrag auf Erziehungsrente stellen.
04.04.2012, 15:01
von
Silvana
Danke für die Infos.
Was ich mich allerdings Frage ist wieso 2 Anträge,was ist da der Sinn der Sache?
Die Berufsgenossenschaft hatte ich heute angerufen die Prüfen den Fall erst einmal mit allen drum und dran zwecks Rente was wem alles zu steht,und geben mir Bescheid. Wieso muss ich den da noch einen stellen bei der gesetzlichen Rentenversicherung verstehe ich nicht ganz.
04.04.2012, 15:39
von
Mayer
Die Rente der Berufsgenossenschaft wird auf die Halbwaisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Dies kann dazu führen, dass es zu keiner Zahlung der Halbwaisenrente der gesetzlichen RV kommt. Die abschließende Entscheidung hierüber wird aber nicht in diesem Forum getroffen. Deshalb bleibt nur der Rat, beide Leistungen zu beantragen.
04.04.2012, 16:18
von
Silvana
Danke nochmals für Eure ausführlichen Antworten!
04.04.2012, 21:31
von
Silvana
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Da bringt mir doch die Halbwaisenrente rein gar nix,wenn der Kindesvater nicht viel eingezahlt hat.
Bei Bezug einer Halbwaisenrente kann Ihr Kind nicht bei Ihnen mit familienversichert werden. Es ist eigenständig in der Krankenversicherung der Rentner versicherungs- und beitragspflichtig.