Hallo,
ich habe hier bereits erfahren,dass ich keinen Anspruch auf Halbweisenrente während meines AuPair-Aufenthaltes habe. Werde ich im Anschluss, wenn ich anfange zu studieren, wieder meine Rente bekommen?
Liebe Grüße
Hallo,
ich habe hier bereits erfahren,dass ich keinen Anspruch auf Halbweisenrente während meines AuPair-Aufenthaltes habe. Werde ich im Anschluss, wenn ich anfange zu studieren, wieder meine Rente bekommen?
Liebe Grüße
Sofern es die Erstausbildung ist ja.
Guten Morgen,
Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (der Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig) und darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet. Ob es sich hierbei um eine Erstausbildung handelt, ist nicht maßgebend.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Berufsausbildung eine Waisenrentenanspruch begründen.
Die Tätigkeit als Au-pair-Mädchen/-Junge steht dabei der Annahme von Berufsausbildung nicht entgegen.
Näheres hierüber erfahren sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger.
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