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Halbweisenrente und Bafög

von Janine20.08.2007 | 11:14
2250 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe Halbwaisenrente beantragt (im Juni) und bin jetzt dabei meinen Schüler-Bafög-Antrag fertig zu machen. Jedenfalls wurde mir gesagt meine Halbwaisenrente wird solange nicht berechnet bis ich den Bescheid vom Schüler-Bafög habe und mit abgebe. Ist das wirklich richtig so? Ist die Höhe der Halbwaisenrente nicht sowieso ein fester Betrag? Außerdem muss ich in dem Antrag auf Schüler-Bafög doch eintragen wieviel ich an Halbwaisenrente kriege.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann die Ausführungen von "Selina II" nur unterstützen. Fragen Sie den SB warum er das so haben will.

4 Antworten

janineam 20.08.2007 | 11:42
Der Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung hat mir diese Auskunft erteilt. Er hat gesagt, dass er erst meine Halbwaisenrente berechnen kann, wenn ich den Bescheid vom Bafög-Amt habe. Ich habe vorhin grad mit ihm gesprochen. Soll ich noch mal anrufen?
Heinericham 20.08.2007 | 12:37
Hallo, von der Rentenversicherung werden nur ein Nachweis über das Studium, eine Schätzung, wie lange Sie voraussichtlich studieren werden und eine Mitteilung über die Einkünfte wichtig. Das die Bafög Leistungen bei der Waisenrente nicht angerechnet werden sonder dies andersrum der Fall ist, sollten Sie sich nochmals mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzten und fragen, was tatsächlich noch fehlt. MfG
Selina IIam 20.08.2007 | 14:56
Ja ich würde nochmal dort anrufen und nachfragen ob es denn tatsächlich an der Bafög-Bescheinigung liegt. Denn: Auf der Homepage der DRV habe ich eben folgendes gefunden: Zu den nicht anrechenbaren Einkünften gehören unter anderem: Ausbildungsförderungs-Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Also kann das für die Berechnung auch keine Rolle spielen und kein Grund für die Verzögerung sein. Verweisen Sie den Sachbearbeiter doch auf: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11934/SharedDocs/de…
Selina IIam 20.08.2007 | 11:37
Die Auskunft ist falsch. Wer hat Ihnen denn diese Auskunft gegeben? Jemand von der Deutschen Rentenversicherung? Es ist so wie Sie sagen, das Bafög ist für die Halbwaisenrente unwichtig, jedoch andersrum müssen Sie beim Bafög Antrag die Höhe der Halbwaisenrente angeben. Sie sagen der Antrag ist bereits gestellt. Ich würde daher beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und die Angelegenheit klären - die Bescheidserteilung muß ohne ein Bafög- Bescheid möglich sein!
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