Das aus selbständiger Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen ist bei der Einkommensanrechnung pauschal um 39,8 % zu kürzen –siehe folgender Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18BR9.2.1.2 . Anhand des geschilderten Sachverhalts müsste Ihr Einkommen unter dem erlaubten Freibetrag (zur Zeit 495,26 Euro) liegen. Im übrigen sollte doch die Unklarheit sehr wohl mit Ihrer Beraterin besprochen bzw. aus der Welt geschafft werden. Als Resultat müsste man zum gleichen Ergebnis kommen.