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Experten-Antwort

Halbweisenrente und Honorarvertrag

von Daniel16.07.2013 | 17:05
963 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe, diese Frage wurde hier bisher nicht gestellt. Ich habe dazu zumindest nichts gefunden. Ich bin Student und arbeite nebenbei als Honorarkraft im sozialen Bereich. Da mein Einkommen dabei unterhalb von 8000 Euro jährlich liegt, liege ich unterhalb des steuerlichen Freibetrags und musste daher meine Tätigkeit nicht beim Finanzamt anmelden (zumindest laut meiner Arbeitsstelle). Nach Abzug der 40% würden noch 4800 Euro bleiben. Auf 12 Monate verteilt wären dies exakt 400 Euro. Somit würde ich den Freibetrag nicht überschreiten. Meine Beraterin sagt aber, dass sie bei mir die 40% nicht abziehen könne, sondern mein gesamtes Einkommen berücksichtigen müsste. Ist das richtig? Und wenn ja, warum? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das aus selbständiger Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen ist bei der Einkommensanrechnung pauschal um 39,8 % zu kürzen –siehe folgender Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18BR9.2.1.2 . Anhand des geschilderten Sachverhalts müsste Ihr Einkommen unter dem erlaubten Freibetrag (zur Zeit 495,26 Euro) liegen. Im übrigen sollte doch die Unklarheit sehr wohl mit Ihrer Beraterin besprochen bzw. aus der Welt geschafft werden. Als Resultat müsste man zum gleichen Ergebnis kommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-/-am 16.07.2013 | 19:16
Seite 8 und 9 der folgenden Broschüre http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… bzw. die dort geannten Fundstellen im SGB VI ...
Deutsche Rentenversicherung
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