Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen Rentenversicherungsversicherung, teilen Sie mit, dass Sie den Bescheid vom Versorgungsamt bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft erhalten haben und bitten Sie um Überprüfung, ob Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen können.
Ggf. gilt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente als Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.