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Halwaisenrente und Vater wieder neu verheiratet

von Tuni24.02.2007 | 14:04
1908 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Sohn (20)bezieht Halbwaisenrente, weil er sich noch in schulischer Ausbildung befindet. Jetzt habe ich wieder geheiratet. Besteht trotzdem noch Anspruch auf die Halbwaisenrente? MfG Tuni

2 Antworten

???am 24.02.2007 | 15:08
Ja.
Amadéam 26.02.2007 | 11:59
Die Halbwaisenrente hat Unterhaltsersatzfunktion. Ihr „neuer“ Ehemann ist Ihrem Sohn gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet, aber sehr wohl Ihnen gegenüber. Die Eheschließung hat damit keinen Einfluss auf den noch bestehenden Anspruch auf Halbwaisenrente. Falls Sie mit dem Vater Ihres Sohnes verheiratet waren, fallt aber mit Ablauf des Monats der Eheschließung der Anspruch auf Gewährung von Witwenrente weg. Allerdings besteht ein Anspruch auf Abfindung. Wegen des möglicherweise bestehenden Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung wenden Sie sich im Bedarfsfalle einfach mittels formlosen Schreibens an den Rentenversicherungsträger, der Ihnen ggf. bisher Witwenrente gezahlt hat. Bei Witwenrentenbezug: Ihre Eheschließung können Sie unter Vorlage des Originals der Heiratsurkunde und Angabe der Versicherungsnummer /Postabrechnungsnummer Ihrer Witwenrente (siehe Ihr Kontoauszug) mittels Änderungsanzeige im Postrentendienst bei jeder Filiale der Deutschen Post AG dem Rentenversicherungsträger melden.
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