Guten Tag,
ein Versicherungsvertreter ist in der Regel versicherungspflichtig, wenn er ausschließlich für eine Gesellschaft tätig ist.
Er kann sich befreien lassen, sobald er einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer über 400 Euro beschäftigt.
Man liest auch, dass er von der Versicherungspflicht befreit ist, wenn er 2 Minijobber mit jeweils 250 Euro pro Monat beschäftigt, da diese 2 Mitarbeiter die 400 Euro Grenze übersteigen. Stimmt diese Aussage? Wo kann man dies nachlesen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG