Hallo Max Rueb,
ja, diese Aussage ist prinzipiell zutreffend (wobei die aktuelle (Geringfügigkeits-)Grenze bei 450 Euro liegt). Nachlesen können Sie dies z. B. in der Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt", die Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232692/publicationFile/55042/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf abrufen können.