Sohn macht sich demnächst selbständig und wird in Hanswerksrolle "A" eingetragen. Dadurch wird er ja rentenversicherungspdflichtig. Welcher Beitragssatz wird da angesetzt ? Kann er zwischen dem Regelbeitrag, dem halben Regelbeitrag und dem einkommensgerechten Beitrag. wählen ? MEiner Meinung nach ja. Was ist bei dem halben Regelbeitrag ? Da lese ich immer was von 3 Jahren. Heißt das, das er nur 3 Jahren den halben und ab dem vierten Jahr den vollen zahlen muß ? Oder kann er auch nach dem dritten Jahr weiterhin den halben Beitragssatz zahlen ?
Hallo Jürgen,
nein.
Der halbe Regelbeitrag ist begrenzt auf die ersten 3 Jahre nach Beginn selbständigen Tätigkeit. Danach geht um den vollen Regelbeitrag, oder wahlweise auch nach dem tatsächlichen Einkommen, dem sogenannter einkommensgerechten Beitrag von 18,6 % nach dem steuerrechtlich ermittelten Gewinn.
Diesen Beitrag nach Einkommen kann er natürlich auch von Anfang an wählen, wenn er unter dem halben Regelbeitrag liegen würde. Dafür müsste der steuerrechtliche Gewinn *) aber deutlich unter 20.000 € liegen, um den halben Regelbeitrag noch zu unterschreiten.
Mehr dazu finden Sie in diesem Merkblatt/Ziff. 4:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0015.html
Gruß
w.
*) PS: Hier finden Sie natürlich noch Brachial-Wissen dazu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Versicherungsrecht/04_selbstaendige.html
...lassen Sie das dann lieber vorab vom Steuerberater ermitteln/vom Finanzamt dann gesichert feststellen :-)
Herzlichen Dank,
er will halt 2-gleisig fahren. Also DRV und Basisrente.
Also wäre sinnvoll in den ersten 3 Jahren halber Regelbeitrag, danach voller Regelbeitrag. Dazu ein "kleine" Basisrente, die man am Jahresende je nachdem, wie es läuft mit Einmalzahlungen bedienen kann.
Steuerlicher Gewinn dürfte relativ schnell im 6-stelligen Bereich im Jahr liegen.