Hallo,
ich bin seit 2 Jahren als Metallbaumeister angestellt und möchte mich nun selbständig machen.
Da ich die 18 Pflichtjahre noch nicht hinter mir habe, wäre ich noch weiterhin pflichtversichert. Nun meine Frage:
Wie ist der Sachverhalt, wenn ich eine GmbH oder UG gründe und von der aus die Tätigkeit ausübe. Könnte ich dann der Versicherungspflicht entkommen?
2. Variante: ich übe die handwerklichen Tätigkeiten für meinen Hauptauftraggeber in einem 400 EUR - Job aus, für die restlichen Leistungen (Kalkulationen, Gutachten usw.) schreibe ich Rechnungen aus einer Einzelfirma oder auch GmbH.
Wie verhält es sich hier?
Vielen Dank für die Antworten auf die doch schwierige Frage