Meinem Mann ist prinzipiell rentenversicherungspflichtig, da er selbständiger Maurermeister ist, der die 18 Jahre Beiträge der Handwerkerpflichtversicherung noch nicht vollständig erbracht hat. Sein Einkommen schwankt sehr stark. Bisher war er wegen Geringfügigkeit seiner selbständigen Tätigkeit - die Kosten fressen weitestegehend den Gewinn auf - von der Zahlung befreit.
Jetzt haben wir folgendes Problem:
Der Einkommensteuerbescheid für 2005 bringt das Einkommen wegen einer aufgelösten Ansparabschreibung deutlich über die Geringfügigkeitsgrenze, was wir beim Durchfaxen am 30.08.07 explizit als nicht auf die künftige Einkommenssituation übertragbare Ausnahme angegeben haben. Aufgrund dieses Einkommensteuerbescheids wurden in einem Bescheid der Rentenversicherung von Ende August DIESES JAHRES (!) nicht geringe Beiträge ab dem 30.08.07 bis zum heutigen Tag nachgefordert.
Interessanterweise erhielt mein Mann aber bereits Mitte Juni dieses Jahres das Schreiben "Überprüfung des Versicherungsverhältnisses", in dem ihm mitgeteilt wurde, daß er wegen der Ausübung einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit versicherungsfrei sei und durch die Deutsche Rentenversicherung zu prüfen sei, ob diese Situation auch weiterhin bestehe. Falls er nicht innerhalb von vier Wochen geantwortet hätte, wäre er ab 01.07.08 nicht mehr als geringfügig selbständig tätig betrachtet worden und hätte den Regelbeitrag zu zahlen gehabt.
Mein Mann reichte daraufhin knapp vier Wochen später den ESt-Bescheid 2006 ein, der ein Einkommen von 0 EUR aufwies, bestätigte, daß sein monatliches Arbeitseinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt und beantragte die Beitragszahlung entsprechend dem Arbeitseinkommen (das, wie gesagt, im letzten vorliegenden Steuerbescheid bei 0 EUR liegt).
Da der Beitragsbescheid mit der Nachforderung fünf Wochen später eintraf und sich nicht auf den ESt-Bescheid 2006, sondern auf den von 2005 bezog, sind wir jetzt völlig irritiert. Zurecht? Außerdem verstehen wir nicht, warum auf der Basis dieser 0 EUR der Mindest- Pflichtbeitrag von 79,60 EUR angenommen wird - aber das wäre noch das geringste Problem.
Wir sind der Meinung, daß die Forderungen im Bescheid nicht gerechtfertigt sind. Außerdem kann es ja wohl kaum sein, daß man sich durch die Beantwortung der Frage nach den Einkommensverhältnissen plötzlich schlechter stellt, als wenn man die Frage völlig ignoriert hätte.
Falls jemand im Forum eine Erklärung für das alles hat, bedanke ich mich vorab für die Info!