In der Tat weist Ihr Beitrag ein paar Unwägbarkeiten auf, die ich ohne Kenntnis der vollständigen Akte nicht nachvollziehen kann.
Deshalb mein Tipp: legen Sie bitte Widerspruch mit der Begründung ein, dass Sie aufgrund der Geringfügigkeit von Beitragsfreiheit ausgehen. Ergänzend weisen Sie auf den Steuerbescheid von 2006 hin.
Die Methode von Schade wäre durchaus auch Überlegenswert. Pflichtbeiträge gehen kaum billiger, können später aber mal wichtig sein, zum Beispiel für einen Erwerbsminderungsschutz oder eine vorzeitige Altersrente.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Bera-tungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.