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Experten-Antwort

hanne

von Altersrente mit 63 mit GdB 5010.07.2011 | 01:12
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Für jeden Monat, in dem ich nach dem 60.Lebensjahr eine volle EM-Rente beziehe , werden mir bei einer möglichen Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 63 Jahren 0,3 % abgezogen?!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jetzt haben Sie es richtig verstanden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die 10,8 % bleiben immer. Sie könnten also auch nächstens Jahr die Altersrente in Anspruch nehmen.

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5 Antworten

KSCam 10.07.2011 | 09:32
Also ich verstehe nicht, was genau Sie wissen wollen. Würden Sie bitte die Frage so umformulieren, dass man sie auch versteht? Kriegen Sie schon die Rente? Seit wann? Wie lange waren Sie rentenversichert?
Volkeram 10.07.2011 | 10:07
"Hanne " bezieht sich wohl auf ihre Frage bzw. ihren Thread vom 7.7. Dazu wurde eigentlich schon alles - auch vom Experten - gesagt. Verstehe darum die Nachfrage hier jetzt nicht. Dies Sache sollte eigentlich klar sein. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Frau Enzmannam 10.07.2011 | 13:04
Ja, so habe ich auch die Ausführungen von "weiter oben" schlußgefolgert bzw. verstanden.
Hanneam 10.07.2011 | 21:49
Entschuldigung, wenn die Sache klar wäre für mich, hätte ich nicht noch einmal nachgefragt. Und wenn ein Bezug zu meinem Thread v. 7.7. klar ist, müsste auch die Nachfrage verständlich sein. Ich bitte also um Nachsicht und nochmalige Geduld der Experten für die nochmalige Rückfrage: Ich erhalte befristete volle EM-Rente bis Ende 2012 und bin dann 60 1/2 Jahre. Ich habe einen GdB von 50%. Sollte ich 2012 zum Auslaufen dieser Rente gesund sein - und bleiben - und dann mit 63 J. eine Altersrente wegen Schwerbeh. beantragen, verstehe ich das so, dass ich dann Abzüge in Höhe von 6x0,3%, also 1,8% von meiner Altersrente habe. ( 1/2 Jahr über 60 Jahre hinaus EM-Rente erhalten) Jeder Monat länger EM-Rente - vor dem Erreichen der 63 Jahre bedeutet weiter jeweils 03% Abzüge. Also durchgehend EM-Rente ( voll) bis 63 würde bei dann möglicher Altersrente wegen Schwerbeh. dann " endgültige" Abzüge von 10,8 % bedeuten. Ist das so richtig-oder verstehe ich weiterhin etwas völlig falsch?
Hanneam 12.07.2011 | 08:43
.....d.h. auch: wenn die EM-Rente nächstes Jahr verlängert werden sollte/müsste ( danach wäre ich dann wahrscheinlich 63 J. ), wären die 10,8% für den Rest meines Rentnerdaseins festgeschrieben ( ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass ich dann zwischen 63 und dem möglichen Beginn einer normalen Altersrente mit 65 +x noch einmal arbeiten könnte - d.h., ich müsste Arbeitslosengeld 2 beantragen und müsste dann mit 63 auf Aufforderung des Jobcenters sofort einen Rentenantrag stellen) Im Grunde könnte ich also , zumindest was das Finanzielle angeht, Ende nächsten Jahres - statt eines notwendigen und aussichtsreichen Antrags auf weitere EM-Rente - genauso gut gleich einen Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen. Oder was wäre, wenn die EM-Rente bei einem Antrag auf Weiterbewilligung nächstes Jahr unbefristet bewilligt würde - also EM-Rente bis zum Beginn der normalen Altersrente mit 65 + x ? Hätte ich dann auch 10,8% Abzüge, oder gilt das nur für einen "früheren " Antrag wegen Schwerbehinderung mit 63? Einige hätte, wäre, wenn - aber vielleicht bemüht sich ja der eine oder andere Experte doch noch mal!
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