Hallo Rosanna,
Bedürftigkeitsleistungen nach dem SGB II/ SGB XII sind keine rentenähnliche Leistungen!
Sie können das SGB II von vorne bis hinten durchblättern, eine dem § 99 SGB VI vergleichbare Regelung werden Sie dort nicht finden.
Der gute Mann und Fragesteller hat auch nicht automatisch Anspruch auf SGB XII-Leistungen, schon wegen der unterschiedlichen Freibeträge hinsichtlich etwaig vorhandenem Vermögen.
Ein angemessenes Auto, was beim SGB II ohne weiteres durchgewinkt wird, kann bei SGB XII-Leistungen dazu führen, dass dort die Vermögensfreigrenze überschritten ist.