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Experten-Antwort

Hartz 4 oder Arbeitslosengeld???

von Schmitt31.01.2016 | 16:36
1493 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage für mich. Bei Bewilligung der befristete Erwerbsminderrungsrente, bekomme ich dann die 6 Monate Wartezeit bis ich Geld erhalte Hartz 4 ? Zur Zeit bekomme ich Arbeitslosengeld. Bsp. Ich bekomme morgen diese Rente bewilligt. Bekomme ja dann erst im August Geld, was ist bis dahin ? Arbeitslosengeld werde ich vermutlich nicht mehr bekommen, weil ich ja dann dem Arbeitarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, oder ???

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2016 | 10:58

Hallo von Schmitt,

falls eine Bewilligung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt, kommt es bei der Weiterbewilligung des Abeitslosengeld I auf den Grund der Bewilligung ( z.B. teilweise oder volle Erwerbsminderung,ggf. Berücksichtigung des Arbeitsmarktes) an . Wenden Sie sich daher unmittelbar nach Bescheiderteilung an die zuständige Agentur für Arbeit zur Klärung des weiteren Leistungsbezugs.

6 Antworten

Herz1952am 31.01.2016 | 17:42
Am besten, Sie wenden sich mit dieser Frage gleich an Ihr Arbeitsamt. Die Rente, wenn sie "genehmigt" wird, kann auch eine Arbeitsmarktrente sein (immer befristet), eine volle EM-Rente oder auch gleich eine Teilrente. Sie könnten auch unter die Nahtlosigkeitsregelung fallen und Sie bekommen ALG I bis Rentenbeginn. So war es jedenfalls bei mir. Krankengeld - Rentenantrag - kurz vor KG-Ende arbeitslos gemeldet - ALG I-Bezug bis Rentenbeginn der vollen Arbeitsmarktrente. Als Rentenbeginn habe ich wegen der 3-jährigen Befristung den spätest möglichen Rentenbeginn gewählt. Auch auf die Gefahr hin, dass der Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gilt. Normalerweise bekommen Sie in diesem Fall die sog. Teil-EM-Rente und für den Rest Ihres Leistungsvermögens ALG I oder ALG II. ALG II bekommen Sie allerdings nur bei Bedürftigkeit. Das kommt dann auf die Höhe Ihrer Teilrente und Ihres verwertbaren Vermögens unter Abzug von altersabhängigen Freibeträgen an.
Herz1952am 31.01.2016 | 17:46
Bei mir wurden genau die 6 Monate bis Rentenbeginn ALG I gezahlt, obwohl ich arbeitsunfähig war. Die AU-Bescheinigungen habe ich zwar ausstellen lassen, aber nicht abgegeben, so dass ich formell als vermittelbar galt. Aber ich brauchte keine Vermittlungsbemühungen zu machen und das Amt unternimmt in einem solchen Fall auch keine.
ICKEam 31.01.2016 | 19:20
Wenn Sie tatsächlich volle Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischen Gründen (also nur noch unter 3h tgl. erwerbsfähig) bewilligt bekommen sollten, wird das Arbeitsamt wohl nicht mehr zahlen und das JobCenter sicher auch nicht, da beide Stellen nur zahlen, wenn grundsätzlich eine Vermittelbarkeit von mindestens 15 h / Woche noch vorliegen muss. (beim JobCenter könnte es noch klappen, wenn jemand in der Bedarfsgemeinschaft vermittelbar ist). In diesem Fall wird wohl das Grundsicherungsamt zuständig. Bei Bewilligung einer sog. Arbeitsmarktrente (also noch 3 bis unter 6h tgl. erwerbsfähig, aber Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen) besteht diese grundsätzliche Vermittelbarkeit und da dürfte die Agentur für Arbeit auch AloGeld zahlen bis zum tatsächlichen Rentenbeginn, sofern der Anspruch ansich noch nicht ausgeschöpft ist.
Herz1952am 01.02.2016 | 10:29
@Icke, ich habe dem Amt nur den Rentenantrag vorgelegt. Die AU-Bescheinigungen habe ich zurückgehalten (aufgrund der Aussage meines Rentenberaters. Ich bekam lückenlos ALG I. Dieses Verfahren akzeptiert das Amt und macht auch keine Vermittlungsbemühungen. Man gilt dann offiziell als vermittelbar (über 15 Std. die Woche, weil noch kein Rentenbescheid vorliegt, vermute ich) und es wird somit das volle ALG I aus dem Vorverdienst gezahlt. Ich erhielt das ALG I bis zum Zahlungszeitpunkt der Rente.
ICKEam 01.02.2016 | 10:42
Ja, das läuft aber nur bis zur Bescheiderteilung. Hier die Frage zielte darauf ab, was passiert, wenn die befristete EM-Rente bewilligt wird und die Zahlung erst 6 Monate später beginnt, weil die Rente befristet ist. Dann zahlt die AfA in der Zeit von der Bescheiderteilung/Bewilligung bis zum Beginn der Rentenzahlung nur in bestimmten Fällen!
Herz1952am 01.02.2016 | 11:52
@Icke, man sollte den Rentenantrag rechtzeitig (vor Ablauf des KG stellen. Bis die Rente "genehmigt" und ausgezahlt wird, hat es 6 Monate gedauert. Meine Rente war auch befristet. Allerdings konnte ich wählen, wann die Rente beginnen sollte. Entweder bei Eintritt der Krankheit oder ab Rentenantragsstellung. Ich habe, trotz Arbeitsmarktrente, den Zeitpunkt "ab Antragsstellung" gewählt. Das hatte zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die Rente "gewährt" wurde. Es hätte natürlich sein können, dass noch kurz vor Ablauf der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen war und die Rente in eine Teilrente umgewandelt worden wäre. In diesem Fall hätte ich die Teilrente bekommen und für die Restleistung ALG I. Wäre finanziell sogar besser gewesen. Nur ich war mir sicher, dass ich keine 3 Std. mehr arbeiten konnte und hätte in diesem Fall einen neuen Rentenantrag gestellt. Nach Ablauf von 3 Jahren stellte ich einen Verlängerungsantrag (natürlich rechtzeitig v o r Ablauf, sollte es heißen). Dann wurde die Rente in eine unbefristete Rente mit einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Std. erteilt. Eine Lücke von 6 Monaten kann natürlich entstehen, wenn kein ALG I-Anspruch mehr besteht, dann wäre eventuell - d.h. nur bei Bedürftigkeit - ALG II zu beantragen. Ob dies durchgehen würde ist fraglich. Das Jobcenter würde es evtl. verneinen, weil keine Arbeitsfähig vorliegen würde. In diesem Fall wäre m.E. "Hilfe zum Lebensunterhalt" bei Bedürftigkeit möglich. Deshalb: mit dem Rentenantrag gleich zum Arbeitsamt (falls noch Anspruch auf ALG I besteht.
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