@Icke,
man sollte den Rentenantrag rechtzeitig (vor Ablauf des KG stellen. Bis die Rente "genehmigt" und ausgezahlt wird, hat es 6 Monate gedauert. Meine Rente war auch befristet.
Allerdings konnte ich wählen, wann die Rente beginnen sollte. Entweder bei Eintritt der Krankheit oder ab Rentenantragsstellung.
Ich habe, trotz Arbeitsmarktrente, den Zeitpunkt "ab Antragsstellung" gewählt. Das hatte zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die Rente "gewährt" wurde. Es hätte natürlich sein können, dass noch kurz vor Ablauf der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen war und die Rente in eine Teilrente umgewandelt worden wäre.
In diesem Fall hätte ich die Teilrente bekommen und für die Restleistung ALG I. Wäre finanziell sogar besser gewesen.
Nur ich war mir sicher, dass ich keine 3 Std. mehr arbeiten konnte und hätte in diesem Fall einen neuen Rentenantrag gestellt.
Nach Ablauf von 3 Jahren stellte ich einen Verlängerungsantrag (natürlich rechtzeitig v o r Ablauf, sollte es heißen). Dann wurde die Rente in eine unbefristete Rente mit einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Std. erteilt.
Eine Lücke von 6 Monaten kann natürlich entstehen, wenn kein ALG I-Anspruch mehr besteht, dann wäre eventuell - d.h. nur bei Bedürftigkeit - ALG II zu beantragen.
Ob dies durchgehen würde ist fraglich. Das Jobcenter würde es evtl. verneinen, weil keine Arbeitsfähig vorliegen würde.
In diesem Fall wäre m.E. "Hilfe zum Lebensunterhalt" bei Bedürftigkeit möglich.
Deshalb: mit dem Rentenantrag gleich zum Arbeitsamt (falls noch Anspruch auf ALG I besteht.