Die gesetzliche Rentenversicherung informiert nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen allgemein über Grundsicherung und Hartz 4.
Eine Beratung im Sinne des Sozialgesetzbuch kann nur von dem Sozialleistungsträger erfolgen, der über diese Leistung entscheidet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Ihrer Frage keine Stellung nehmen können.