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Hartz 4 und Riesterente

von Martin12.12.2007 | 12:24
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich beziehe seid 3 Jahren Alg 2 Leistungen, meine Riesterbeiträge berechnen sich aber immer noch nach meinem alten Arbeitslohn. Zahle zur Zeit 45 € Beiträge pro Monat. Ist das Sinnvoll, oder soll ich nur den Minimalbeitrag einzahlen?

7 Antworten

dirkam 12.12.2007 | 12:35
Da das ALG2 nur das Lebensminimum deckt und dazu schon fast nicht reicht, würde ich den Mindestbeitrag zahlen. wie Ihre übrige finanzielle Situation ist, weiß hier keiner und deshalb können Sie eigentlich keine gültige Empfehlung erwarten. Sollte Ihre Rente später sehr niedrig ausfallen hätte sich Riester gar nicht gelohnt. Oma wusste schon: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. ALg 2 würde ich als "Not" ansehen. Tippfehler sind zur Erheiterung des Lesersabsichtlich eingebaut
Amadéam 12.12.2007 | 14:46
Prüfen Sie lieber anhand der Ihnen von Ihrem Rentenversicherungsträger jährlich zugesandten Renteninformation, ob Sie nicht schon längst in der "Riester-Falle" sitzen und stellen Ihre Vorsorgebemühungen ggf ein. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem gross, dass Sie zumindest im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Das Sozialamt wird Ihnen Ihren Vorsorgeeifer danken, in dem es Ihnen die Riester-Rente dann zu schlanken 100% wieder von der Grundsicherungsleistung abziehen wird. Vergessen Sie bitte nicht - ein Jahr ALG II-Bezug bringt monatlich schlappe 2 Euro mehr an späterer Altersrente. Nicht mitgerechnet sind dabei die freundlichen Abzüge wegen des aufgezwungenen vorzeitigen Rentenbezuges sowie explodierende Beitragslasten zur Kranken- und Pflegeversicherung Schauen Sie sich unbedingt den folgenden link an: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,ryw32d2mo8i81l9…
Helfershelferam 12.12.2007 | 21:38
Hallo Martin, von Amadé erschreckte Leser muss man immer wieder beruhigen: Lediglich ein Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren traf 2006 die Grundsicherung. Selbst wenn die Zahlen bis 2050 auf 10 Prozent hochschnellen sollten, ist die Wahrscheinlichkeit höher durch eine Riester-Rente sich etwas Gutes zu tun als ein Fall für das Grundsicherungsamt zu werden. Geichwohl: Um den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten, müssen die meisten mehr als nur "Riestern". Mit freundlichem Gruß H.
Helfershelferam 12.12.2007 | 21:46
Beinahe hätte ich vergessen Ihnen einen handfesten Tipp zu geben. Sie haben nach meiner bescheidenen Meinung die Wahl: a) Sie zahlen den Mindestbeitrag ein. Dadurch wächst das Vermögen nicht gerade üppig, ist aber - zumindest bis zum Bezug einer gesetzl. Rente - anrechnungsfrei ("hartzsicher"). Ist Ihnen das wichtig, und haben Sie ein finanzielles Polster, dass ihnen diesen Schritt erlaubt, können Sie auch mehr einzahlen in der Hoffnung, bald wieder einen Job zu haben. Dann freuen Sie sich im (grundsicherungsfreiem) Alter über eine anständige Riester-Rente. b) Riester-Rente ist Sparen mit angezogener Handbremse. Deswegen setzen Sie auf den Mindestbeitrag und zahlen keinen Cent mehr als die 60 Euro ein. Noch verbleibende Ressourcen (Differenz zwischen 60 Euro und bisherig gestemmten Beitrag) zahlen Sie in ein ertragreicheres Produkt ein. Dies könnte ein Investmentfonds sein (ab 50 Euro/Monat) oder ein Festgeldkonto. Aber Achtung: diese Formen der privaten Altersvorsorge sind oberhalb der ALG-Freigrenzen nicht zugriffssicher. Die Arge kann Ihnen die Kohle streitig machen. Ich hoffe, meine Tipps sind gut. Ich wünsche Ihnen bald wieder einen anständigen Job. Gruß H.
Amadéam 12.12.2007 | 22:14
Wie hoch wird denn die Regelaltersrente nach Ihrer letzten Renteninformation vermutlich ausfallen? In welchem Jahr sind Sie geboren? Dann kann Ihnen weitergeholfen werden.
Amadéam 12.12.2007 | 22:11
Der gute Helfershelfer ist da aber auf dem Holzweg. So sieht die Entwicklung aus - Schönreden hilft da nicht: http://www.sovd.de/1205.0.html
Amadéam 14.12.2007 | 18:23
Der gute Mann und Fragesteller ist seit DREI Jahren im Hartz IV-Bezug. Sollte dieser oder seine Bedarfsgemeinschaft nennenswertes Vermögen für das Alter zurückgelegt haben, wäre er dazu verpflichtet gewesen, dieses aufzubrauchen. Das Verschweigen von Vermögen ist bei Hartz IV-Bezug ein Straftatbestand. Ihre Studien sind für einen langjährigen Hartz IV-Bezieher wohl doch nicht die geeignete Grundlage für eine sinnvolle Altersvorsorge.
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