Sehr geehrte Damen und Herren,
problematisch ist der Abschluss eines Klage-Verfahrens und es ist leider Zeit im Verzug.
Folgender Fall:
Es liegt ein Vergleichsangebot zur befriste-ten vollen Erwerbsminderungsrente vor.
Zuerkennung einer befristeten vollen EM-Rente die aus rein medizinischen Gründen
erfolgte.
Die Beklagte ist bereit, die der Klägerin für das Klageverfahren entstandenen
notwendigen außergerichtlichen Kosten dem Grunde nach zu 2/3 zu erstatten.
Die im Vorverfahren entstanden Kosten trägt die Klägerin selbst.
Die Klägerin nimmt dieses Vergleichsangebot an und im Übrigen die Klage zurück.
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Die Antragstellung der Erwerbsminderungsrente war Okt.2008!
Die auftretenden Fragen dazu sind.
1. Warum Vergleichsangebot (Nachteile in der Willensbindung?)
2. Warum rückwirkende Gewährung der EMR Aug.2010 und nicht ab Gutachterstellung März 2011?
3. Abschmelzung der EMR ... ALG II höher als EMR ...(keine Nachtragszahlung/Verrechnung DRV und JC?)
4. Wann Anträge bei Grundsicherungsamt oder Wohngeldstelle stellen?
5. Was bedeutet, ab 7. Monat der Antragstellung?
6. Was ist mit der Rentenzahlung - kein lückenloser Übergang von ALG II zur Rentenzahlung? Zahlungsverpflichtungen Miete etc. laufen ja weiter) - was geht noch an Abzug von der Brutto-EMR ab?
7. Rentenberechnung - Rententechnische Bewertung - Kontenklärung - Zeiten des ALG II - Bezuges ab 01.01.2011 MIT Arbeitslosigkeit sind Anrechnungszeiten? (Falsche Mitteilung der Rentenbeiträge ("OHNE Arbeitslosigkeit") der BA an die DRV, die der Leistungsberechtigte wegen fehlender Transparenz nicht überprüfen kann und daraus folgen im Ganzen Rentenberechnungsfehler?
8. Die Frage der Kostenentscheidung, warum nur 2/3 dem Grunde nach zu erstatten?
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Ist das Vergleichsangebot das Maximale, was in rechtlichem Sinne als Kompromiss raus zuholen geht?
Was bedeutet dieser Vergleich finanziell?
Besserung des Gesundheitszustandes und Behebung der befristeten vollen Erwerbsminderungsrente für den Zeitraum bis 04/2013 nicht gegeben. Wie muss nach dem befristetem Zeitraum quasi weiter antragsmäßig verfahren werden?
Vielen Dank im voraus für das Verständnis und für die konstruktive Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
habenixx