Hallo Christina,
wie bei Antonius, so möchte ich mich auch bei Ihnen dafür herzlich bedanken, dass Sie Interesse an dem nicht ganz unwichtigen Thema haben. Hier geht es nämlich um Geld, um sehr viel Geld, um extrem viel Geld, auch um Ihr Geld.
Vielen scheint die pauschale Aussage, Riester-Verträge seien Hartz IV-sicher, absolut zu genügen. Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass es sich bald zeigen wird, dass diese Gutgläubigen lediglich Opfer staatlicher Propaganda geworden sind bzw. in der AUSZAHLUNGSPHASE ihrer Verträge noch zu Opfern werden.
Als mündiger Bürger, der die 50 gerade überschritten hat, habe ich mit Zusagen dieses Staates in Sachen Sozialversicherungs- und Steuerrecht so meine Erfahrungen gemacht, die mich leider nicht so blauäugig optimistisch stimmen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die über Nacht eingeführte VOLLVERBEITRAGUNG von Betriebsrenten, und zwar auch solcher Anwartschaften, die komplett aus eigenen Mitteln aufgebaut worden sind.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=2d4gutYUMTmty4tcoNTPUUKkXcwmzq
Aus diesem Beispiel wird schon ersichtlich, dass es für den Staat nicht wichtig ist, dass Christina oder Amadé etwas von der Vorsorge haben. Der Staat zielt vielmehr einzig und allein darauf ab, dass das marode System der (Gesamt)Sozialversicherung noch ein wenig am Laufen bleibt und dass die den Bürgern gegenüber eingegangenen -nicht haltbaren-Versprechungen nicht eingehalten werden brauchen.
Nun aber zurück zur eigentlichen Sache.
Vorab das wichtigste Argument, dass die Angelegenheit in einem doch nicht so strahlendem Licht erscheinen lässt, wie Sie es darstellen und das Sie sehr nachdenklich stimmen sollte.
Wäre es so einfach, wie Sie den Sachverhalt darlegen, dann hätte mir ein Experte mit Sicherheit schon geantwortet, allein schon um diesen ewigen Nörgler, Pessimisten, Schwarzseher, Untergang-des-Sozialstaats-beschwörenden und wie ich sonst noch bezeichnet worden bin, bestimmt lustvoll eines Besseren zu belehren. Vielleicht sogar mit Ihren Argumenten? In diesem Forum habe schon wiederholt versucht, zu diesem Themenkomplex eine Stellungnahme eines Experten zu bekommen, habe aber immer nur „Schweigen im Vorsorgewalde“ als Antwort bekommen.
Nun aber zu den Fakten.
Geben Sie mal bei www.google.de das Stichwort „Verwertungsausschluss“ ein. Sie werden dazu nur Ausführungen zu privaten Rentenversicherungen (OHNE Riesterförderung) und zu Kapitallebensversicherungen finden, NICHT jedoch zu staatlich geförderten Vorsorgeprodukten.
Warum wohl?
Ein Verwertungsausschluss kann bei Riester-Produkten überhaupt nicht abgeschlossen werden, weil für dieses Produkt der Freibetrag für Altersvorsorge überhaupt nicht vorgesehen ist.
Damit die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt werden konnten, mussten die Anbieter von Riester-Produkten äußerst starre vertragliche Regeln akzeptieren, die nicht so einfach „mir nicht dir nicht“ geändert werden können.
Ich nehme an, dass Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Schauen Sie doch bitte mal nach, ob da etwas von der Möglichkeit eines Verwertungsausschlusses steht und berichten mir vom Ergebnis Ihrer Bemühungen.
Nehmen wir aber mal nun an, alles wäre genau so, wie Sie es darstellen.
Sie schreiben: „Diese Art der Altersvorsorge ist durchaus Hartz IV sicher, ab 01.01.2005 werden die Ersparnisse aus Riester-Verträgen nicht mehr auf die Freibeträge angerechnet !“
Hartz IV, besser das SGB II (Sozialgesetzbuch), ist überhaupt erst am 01.01.2005 in Kraft getreten. Vor dem 01.01.2005 gab es überhaupt kein ALG II.
Das die Ersparnisse aus Riester-Verträgen nicht auf die Freibeträge angerechnet werden, habe ich überhaupt nicht bestritten. Interessant wird die Angelegenheit allerdings erst dann, wenn der frühestmögliche Zeitpunkt gekommen ist, an dem LEISTUNGEN aus dem Riester-Vertrag beansprucht werden können. Dieses ist nun in der Regel die Vollendung des 60. Lebensjahres!
Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist nämlich das jähe Ende der grandiosen Harz IV-Sicherheit gekommen. Die Arbeitsagentur MUSS dann auf FRÜHESTMÖGLICHE Verwertung bestehen!
Aber zurück zu Ihrer „Wunderwaffe“, dem so genannten Verwertungsausschluss.
Wie hoch sind nun bei Hartz IV die Freibeträge für die private Altersvorsorge ?
Der Freibetrag für die private Altersvorsorge ist wie der Vermögensfreibetrag vom Alter abhängig: Für den Antragsteller von ALG II und seinen Lebenspartner liegt er jeweils bei 250 EUR pro Lebensjahr. Die Obergrenze liegt bei 16.250 EUR.
WICHTIG:
Verwertungsausschlüsse können Sie jedoch nicht in unbegrenzter Höhe abschließen. Hier ist die HÖCHSTGRENZE von 16.250 EURO zu beachten !!! Jeder Cent, den Sie darüber angelegt haben, wäre zu verwerten.
In Anbetracht dessen, dass Rentenanpassungen für absehbare Zeit nicht mehr stattfinden werden (daran gekoppelt ist ja auch der Wert Ihrer Rentenanwartschaften), die Renten(Anwartschaften) also dem Inflationsverzehr preisgegeben werden, sind 16.250 EURO in Sachen Vorsorge geradezu lächerliche „Peanuts“
Nun konkrete Zahlen:
Um als Frau ab Vollendung des 65. Lebensjahrs monatlich 500 EURO Privat-Rente erhalten zu können, wäre als Einmalbetrag für eine Sofortrente rund 96.000 EURO aufwenden. Ich überlasse es Ihnen zu ermitteln, wie viel „Rente“ es bei 16.250 EURO gibt. Vergessen Sie bei der Gesamtberechnung nicht die „liebe“ Inflation (zweite link = Inflationsrechner)
http://www.48plus.de/Sofortrente.garantierte-rente.0.html
http://www.48plus.de/index.php?id=84#
Hinweis: Bei der genannten Versicherung habe ich keine Aktien. Dieses habe ich nur beispielhaft herausgepickt.
Ich bin kein Versicherungsmathematiker. Wenn Sie genauere Zahlen haben wollen, bitten Sie recht nett und freundlich den user „Bernhard“. Der ist ein Meister dieses Faches. Manches wird allerdings schon klarer, wenn man im Expertenforum das Stichwort „Leibrente“ eingibt und dazu seine Beiträge studiert.
Vielleicht werden Sie mir nun zustimmen, dass die pauschale Aussage in einem Forum der Deutschen Rentenversicherung, dass Riester-Verträge Hartz sicher sind, doch etwas dürftig ist.
In Ihren eigenem Interesse gehen Sie am Besten wie folgt vor:
Schreiben Sie das Bundesministerium für Arbeit an und bitten Sie SCHRIFTLICH und KONKRET um Auskunft, ob Ihr auf dem Riester-Vertrag angespartes Guthaben vor dem Zugriff der Arbeitsagentur auch nach Vollendung Ihres 60. Lebensjahres noch sicher ist, bzw. sicher ist, bis Sie einen Anspruch auf Gewährung einer ABSCHLAGSFREIEN Altersrente haben. Da man schließlich nichts unmögliches (prophetisches) verlangen sollte, können Sie ja noch die Ergänzung einfügen: „nach derzeit geltendem Rechtsstand“.
Geben Sie sich nicht mit Pauschalantworten zufrieden und haken ggf. nach. Es gibt auch noch einen Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ( www.bundestag.de ).
www.bmas.de – Kontakt
Einen schönes Wochenende wünscht Ihnen
Amadé