Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hartz IV, und Hinterbliebenenrente ???

von Brigitte Schuele04.08.2013 | 18:32
1539 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein freundliches Hallo, meine eigene Rente wird etwa 270 Euro betragen, also würde ich Grundsicherung vom Staat erhalten ? Aber kann ich, nach dem ich ein 2. mal geheiratet hatte, mir meine damalige Hinterbliebenenrente habe auszahlen lassen (24 Monatsbeträge) die Hinterbliebenenrente wieder aufleben lassen, und würde ich dann folglich zwei Renten bekommen? ( Die 2. Ehe wurde geschieden.) Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

-am 04.08.2013 | 19:54
Hallo, wenn seit der Heiratsabfindung mindestens 24 Monate vergangen sind und die neue Ehe durch Tod, Auflösung oder Scheidung beendet wurde können Sie selbstverständlich die frühere Witwerrentewieder aufleben lassen.Wenden Sie sich einfach an den zuständigen Versicherungsträger und beantragen Sie die Rente wieder. Formulare können Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung downloaden.
Brigitte Schueleam 04.08.2013 | 22:43
Danke für die Antwort. Ich wollte hier nicht die Höhe der Rente wissen, sondern ob die Witwenrente, weil keine Kinder mehr im HH leben, geringer ausfallt als damals. LG
Brigitte Schueleam 04.08.2013 | 21:17
Danke für die Antwort, doch vielleicht können Sie mir auch weiterhelfen, ob ich dann beide Renten bekommen würde, also die Hinterbliebenenrente und auch meine eigene? Damals bekam ich eine erhöhte Rente, da ich 2 minderj. Kinder hatte (heute erw.) Denn dann könnte ich von beiden Renten leben.
Inconspectaam 04.08.2013 | 23:04
Hallo Brigitte, die "große Witwenrente" gibt es nicht nur bei Kindererziehung, sondern auch, wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben oder erwerbsgemindert sind. § 46 Abs. 2, 3 SGB VI http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/46.html LG
KSCam 04.08.2013 | 22:38
Wenn ein Anspruch auf Witwenrente besteht, besteht unabhängig davon ein Anspruch auf die eigene Altersrente. Wie hoch dann die Witwenrente sein wird, wissen Sie wenn Sie den Bewilligungsbescheid in Händen halten....darüber im Forum zu spekulieren, bringt nichts, weil keiner Ihre Daten kennt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026