Hallo zusammen,
sorry für die späte Rückmeldung. Ich hatte bereits vor einigen Tagen gefragt bezüglich der möglichen Sanktionen beim Arbeitslosengeld II.
Ein User hat geantwortet, dass trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine komplette (!) Streichung aller Leistungen (Miete / Krankenkasse etc.) weiterhin möglich sei.
Das hat mich sehr verunsichert!!
In einem Hilfsbüro hatte man mir gesagt das ich keine Angst haben muss, da nach dem Urteil höchstens 30 Prozent gestrichen werden.
Was ist denn nun richtig?? Hoffe ihr könnt mir helfen.
Wenn weiterhin alles gestrichen werden kann, wäre ja das Urteil des Bundesverfassungsgerichts völlig nutzlos.
Ich weiß das ich hier nicht ganz richtig bin. Aber vielleicht gibt es hier trotzdem jemanden der sich mit diesen Gesetzen auskennt. Danke euch
Lieben Gruß,
Nadine