Wenn ein Hartzempfänger während seines Bezuges der Leistung sagen wir 10.000 Euro für eine Schönheitsoperation geschenkt bekommen würde ich betone geschenkt darf der Bezieher der Hartzleistung dann dieses Geld für eine solche OP.verwenden? G.
09.06.2008, 07:42
von
Hier sind Sie falsch
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
soweit ich das mitbekommen habe nein. allerdings könnte die op ja auch einfach direkt bezahlt werden...
09.06.2008, 09:08
von
Hans Rath
Da fällt mir nix zu ein. Von 10000 EUR könnte man ja durchaus mal ne weile ohne staatliche Subventionen leben.
09.06.2008, 09:59
Experten-Antwort
In diesem Forum werden grundsätzlich nur Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
09.06.2008, 13:14
von
DFB
Hallo Taube,
kennen wir uns denn?Wo haben sie Dich denn fliegen lassen?
G.
09.06.2008, 13:37
von
taube
War ich etwa dein
Bewährungshelfer ????
taube
09.06.2008, 14:39
von
Realist
Sollte das erlaubt sein, dann wäre das eine bodenlose Unverschämtheit denjenigen gegenüber, die die staatlichen Fürsorgeleistungen mit Ihren Steuern finanzieren müssen! Wer Geld für "Schönheits-OPs" übrig hat, kann unmöglich bedürftig sein!
09.06.2008, 15:05
von
Heidi Klum
Aber wenn man nur durch eine OP einen Arbeitsplatz als Modell bekommen kann.