hallo
ich habe ein problem. mein freund und ich kennen uns nun 6 jahre jeder hat seine eigene wohnung. er verdient norml (ca.1400.--€)geld aber ich beziehe hartz 4. nun möchten wir zusammenziehen . denn die spritkosten sind enorm. was muß ich machen? ich habe mal von einem jahr gehört wo man zusammenleben kann und die arge hat da keine rechte? oder muß ich ihn im antrag mit angeben? wieviel geld bekomme ich dann noch? denn zu zweit können wir von seinem geld nicht leben ( er hat ein haus von seiner oma geerbt für das er aufkommen muß? vielleicht kann mir jemand mit einer positiven antwort helfen.
vielen dank
lg
jomana
ziehen Sie doch zusammen und suchen eine Arbeit oder zumindest einen 400 € Job, dann braucht der Steuerzehler nicht mehr für Ihren Unterhalt aufkommen und Ihre Wohnung nicht mehr finanzieren.
...es kann doch wohl nicht der sinn dieses forums sein, hier zu erfahren, wie man am besten den staat abzockt und die arge bescheißt....
die Gesetze sind auf deiner Seite! Ich kenne kein anderes Land das dich Lebenslang Finanziert. Weiter so !
Aus diesem Holz sind die sog. Sozialschmarotzer geschnitzt, die anstatt zu arbeiten auf Kosten anderer Menschen leben. Das schlimme dabei, die schämen sich noch nicht mal.
Aus den Kommentaren ist für mich eher ersichtlich, wie verblödet der deutsche Michel mittlerweule ist. Die Schmarotzer sitzen in Gänze woanders, schauen Sie mal nach Lichtenstein, Herr Blöd-Zeitungs-Leser!
Nachdem ja schon etliche geantwortet haben will ich
auch meine gedanken hierzu einbringen.
Komme zu folgender berechnung:
632 gelten für die bedarfsgemeinschaft als regelsatz.
350 miete
050 heizung
1032 bedarfsfeststellung
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Dagegen gerechnet 1400 nettolohn, da wird wohl hartz IV bei
ihnen eingestellt werden.
Zu berücksichtigen wären ja auch noch mieteinnahen für das
geerbte haus. Befindet sich aber die Wohnung im eigen haus
entfällt der in 1032 euro enthaltene mietbetrag von 350.
Bedenken sie aber auch, bei den immer so gelobten mindestlohn
von 8 euro stundenlohn ergibt sich ein monatsbruttuo von
nur 1392 euro.
Hierbei sind naturgemäß steuer und abgaben nicht berück-
sichtigt.
Mit freundlichen Grüßen.
Tatsächlich sieht es so aus, wie Schiko schon beschrieb, dass Sie dann keinen Anspruch auf AlgII mehr haben. Ihren Umzug und die Tatsache, dass Sie mit einem voll verdienenden Partner zusammenwohnen (= Bedarfsgemeinschaft), sollten Sie der Arge sofort mitteilen, um Rückzahlungen etc. zu vermeiden.
Die Zahlungen, die Ihr Partner für das Haus seiner Großeltern tätigen muss, wird die Arge wohl nicht berücksichtigen... Wenn Sie von seinem Gehalt nicht leben können, wie wäre es mit einem 400-€-Job für Sie? Da dürfte doch was gehen.
Scheren Sie sich nicht um die anderen Kommentare. Das sind die Bild-Zeitungsleser, die jeden Hartz-4-Empfänger gleich zum Sozialschmarotzer abstempeln.
Alles Gute!
Danke für ihren vernünftigen
beitrag.
MfG.
Zunächst einmal sind Sie dazu VERPFLICHTET, JEDES Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft im Antragsformular auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB_II anzugeben! Ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, entscheidet einzig und allein Ihre zuständige ARGE. Im Regelfall wird unterstellt, dass auf jeden Fall dann eine Einstandsgemeinschaft besteht, wenn ein Paar seit länger als einem Jahr zusammenlebt. Natürlich darf diese auch früher vermutet werden, wenn es entsprechende Indizien dafür gibt. Es gilt die Beweislastumkehr. Das heißt, SIE müssen im Zweifelsfall wiederlegen, dass eine Einstandsgemeinschaft besteht! Sozialleistungsbetrug ist übrigens kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Möglich ist ein fettes Bußgeld und eine Strafanzeige wegen versuchten oder vollendetem Betruges! (FREIHEITSSTRAFE!!)
Da Sie nun schon seit sechs Jahren mit Ihrem Freund zusammen sind, ist nicht einzusehen, warum der Staat Ihren Lebensunterhalt finanzieren soll. Entweder Sie bekennen sich zu Ihrer Liebesbeziehung und kommen auch gegenseitig füreinander auf, oder Sie trennen sich. Alles andere wäre Murks!
Sie wollen zwar einerseits Ihren Spass haben, aber zahlen soll gefälligst die Allgemeinheit oder wie?
(Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug werde auch ich nicht leisten!)
Es geht hier nicht um "jeden Hartz IV -Empfänger" sondern um genau eine Person, die offenkundig Rat sucht, wie sie am besten bescheißen kann.
Es wird euch allen es viel zu einfach gemacht. Ich habe über 50 Jahre gearbeitet - und bin Stolz darauf.
Ich würde die ganze Sozialunterstützung auf 12 Monate festlegen. Pro Menschenleben wohl gemerkt. Ja ich bin 86 Jahre alt und lasse mich auch nicht hängen!
Übrigens mein Computer ist kaputt gegangen deshalb konnte ich einige Zeit nicht Antworten. Habe mir einen Lape-Tope geholt. Ein ganz Edles Teil. OPA
Herzlichen Glückwunsch zur neuen Errungenschaft, @OPA!
Ein Laptop steht auch auf meinem Wunschzettel. Schon alleine wegen dem geringen Platzbedarf.
Mal sehen, vielleicht schenke ich mir einen zu Weihnachten!
Alles Gute!
Genau OPA! Bin selbst 93 und habe noch einen Kinderwunsch, den ich mir Bald erfüllen werde, ohne Staatliche Unterstützung!! Ich schrieb das hier schon! Ich bin auch gegen jegliche Sozialleistungen, schließlich ist Asozialität der gegenwärtige Zeitgeist.
Bloß, was kommt dann????
Hallo ihr Opas wie wäre es damit:
www.Friedhofsforum.de
Bist Du auch so ein Sozialschnorrer, Du Pflaume?
Sie können auch zum letzten Mittel greifen und ARBEITEN. Wenn Sie dann auch 1.400 EUR bringen, steht Ihrem Glück nichts mehr im Wege!
Also: Auf zur Arge Arbeit suchen! Husch, Husch!
Erschreckend ...was eine einfache Rechtsfrage nach den verbrieften Möglichkeiten in diesem unserem Staate an sozialverwahrlosten Personen auf den Plan rufen kann ...
Gruß
w.
(sorry 'Redaktion', mir war eben mal so ...ausweisen lassen 'die' sich ja nicht alle ;-)