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Experten-Antwort

Hat der Wohnort/Dienssitz Einfluss auf die Rentenhöhe?

von Torsten Beier28.03.2014 | 20:17
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Ich (geboren Ost) arbeite seit 8 Jahren für ein Unternehmen (Hauptsitz Standort WEST) als Vertriebsleiter. Ich habe meinen steuerlichen DIENSTSITZ an meiner Wohnadresse (OST). Für mich ist es jedoch ein leichtes meinen Wohnsitz=Dienssitz nach WEST zu verlegen, da meinTätigkeitsbereich sich bundesweit erstreckt. 1. Werden meine Entgeltpunkte nach WEST oder OST berechnet ? 2. Was ist prinzipiell besser für die Höhe der zu erwartenden Rente wenn der Wohnsitz=Dienstsitz Einfluss auf die Höhe der Entgeltpunkte nehmen sollte ? WEST oder OST ? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Torsten Beier,

zur inhaltlichen Beantwortung Ihrer Frage kann ich auf die Ausführungen von W*lfgang verweisen.

Für alle weiteren hier veröffentlichten Posts und Antworten möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Forum um ein FACHBEZOGENES Forum handelt und bitte keine politischen oder geselllschaftlichen Diskussionen hierüber ausgetragen werden sollten.

Ich danke für Ihr/Euer Verständnis.

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6 Antworten

W*lfgangam 28.03.2014 | 21:59
Hallo Torsten Beier, für die Rente ist grundsätzlich der _Beschäftigungs_ort maßgebend. Das selbe Beschäftigungsentgelt im Osten ist einen Hauch mehr Wert, als im Westen - trotz des geringeren aktuellen Rentenwerts Ost. Davor gibt's es die Aufwertung des Entgeltes um einen Faktor auf 'Westniveau' ...im Ergebnis ist das gleiche Ost-Entgelt, wie im Westen erhalten, mehr wert. Gruß w.
unglaublicham 29.03.2014 | 15:40
Wo bleibt jetzt der Aufschrei der Wessis ueber diese unglaubliche Ungerechtigkeit???? Wo bleiben die Demos?? Nein, da folgt nichts, denn man laesst sich ja alles gefallen!
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 22:56
Da gibt es nichts aufzuschreien. Das Lohnniveau ist im Osten eben noch immer etwas niedriger. Deshalb ist für die Beurteilung ja eben der Beschäftigungsort maßgeblich. Man kann ja nicht jeden Einzelfall regeln.
unglaublicham 30.03.2014 | 09:33
Ihre Antwort ist sehr aufschlussreich. Sie haben, wie ersichtlich, das Problem immer noch nicht verstanden. Daher noch einmal: Das Rentenrecht sieht immer noch vor, dass bei Rentenbeitragszahlungen in gleicher Hoehe die kuenftige Rente (auch in 20 oder mehr Jahren) im Osten hoeher sein wird als im Westen (durch den Aufwertungsfaktor). D.h. bei vollkommen gleichen Vorleistungen / Beitragszahlungen bekommt spaeter ein Ossi eine hoehere Rente als ein Wessi.Warum? Sie finden das richtig? Naja. Vergl. meine obige Anmerkung. Kein Kommentar mehr, nur der Hinweis auf die Aussage von Einstein (Universum etc.)
W*lfgangam 31.03.2014 | 19:43
Hallo unglaublich, Ihr 'Aufschrei' ist relativ unbegründet, da der aus dieser 'Aufwertungspraxis' resultierende Mehrwert ziemlich überschaubar ist und nur Wenige davon profitieren. Wie Experte/in richtig ausführte ist das Lohnniveau im Osten für die meisten dort Beschäftigten ist immer noch deutlich unter dem linken Teil D, und daher diese Aufwertung allgemein berechtigt. Sofern der Osten rentenmäßig weiterhin 'aufholt', wird in ca. 10 Jahren ein einheitlicher aktueller Rentenwert in Gesamt-D gelten und niemand muss sich mehr mit dieser ominösen Angleichung OST/WEST beschäftigen und den daraus folgenden Fahrbahnunebenheiten. War schon bewährtes Rezept des 'Oggersheimers' ...sein 'Mädchen' hat Aussitzen im Praktikum gelernt :-) Gruß w.
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