Wieso vom 01.04. ?
Hallo,
und wenn alles so kommen sollte, wie es oben steht, dann schreiben wieder sämtliche Experten hier im Forum, die sich jetzt aufregen:
Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Abgeordneten.
Grüße
unser Freund Schiko meint wohl Aprilscherz
Oh, dann ist der Schiko. wohl ein richtiger Scherzkeks...
Lustig, lustig....
Ob die Experten sich jetzt aufregen oder nicht, ist für die Regierung eh uninteressant. Die Experten und Mitarbeiter der DRV müssen sich an die Gesetze halten, ob sie ihnen passen oder nicht.
Manchmal LEIDER..... oder glauben Sie ernsthaft, dass es uns dann besser geht als allen anderen Mitbürgern in Deutschland?
So ist es. Scheinbar hat sich
dirk auf den namen "schiko"
schon so negativ einge-
schossen, dass er daran nicht
dachte.
MfG.
Noch so ein Halbgott in Weiß :-(
JA, ich hatte vor Jahren schon mit so einem Gutachter zu tun... und auch ich hatte etliche schlaflose Nächte nach dem Termin.
Ebenfalls gibt es Fälle aus der Selbsthilfegruppe, die ähnliche Erlebnisse schilderten.
Für mich auffallend ist, dass es sich ausschließlich um kranke Frauen gehandelt hat und der jeweilige Gutachter ein Herr gewesen ist. ;-)
Soll aber ohne Wertung sein; ist mir nur aufgefallen.
Unterstehen Gutachter eigentlich irgendeiner Kontrolle seitens der RV???
Wüsste ich wirklich gern!
Ich rate meinen Antragstellern eigentlich IMMER, eine Begleitperson mitzunehmen, was meinen sie wie oft ein Gutachter noch ausfällig wird, wenn da eine 2.Person anwesend ist...
Es ist schon traurig, das man eigentlich den Leuten raten sollte, gleich mit Rechtsanwalt
- aber mindestens mit einem Angehörigen als Zeugen - zu so einer " Begutachtung " zu gehen....
Persönlich werde ich dies jedenfalls so machen !
Dann weiss der Gutachter - hoffentlich ! - gleich was er sich erlauben kann und was besser nicht .
Begleitperson bringt überhaupt gar nix.
Die dürfen nicht mit ins Untersuchungszimmer.
Nicht nur mir wurde das versagt... es gibt etliche gleiche Aussagen aus unserer Selbsthilfegruppe.
Allerdings tat es gut, zu wissen, dass da jemand wenigstens im Wartezimmer sitzt, der nach der Begutachtung trösten kann... :-(
Das ist so aber nicht reechtens...
Lesen sie mal hier im letzten Absatz :
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7B496680A0-CB38-4A31-8EC4-4092756BDA11%7D
Da steht ausdrücklich, dass eine Begleitperson bei der Untersuchung dabei sein kann, wenn der Gutachter keine sachlichen Gründe vorbringen kann die dagegen sprechen.
Und diese sachlichen Gründe soll der erstmal anführen...
Warum die Gutachter dies nicht wollen dürfte doch wohl
allen klar sein ....
Und alleine diese Vorgehensweise würde bei mir schon grösste Bedenken gegen den Gutachter auslösen.
Eine mögliche Vorgehensweise könnte auch sein, den Gutachter ein paar Tage vor der Untersuchung zu fragen ob eine Begleitperson anwesend sein darf.
Lehnt der dies ab, würde ich den Gutachter wegen Befangenheit offiziell bei der RV ablehnen.
Richtig, wenn der Gutachter keine SACHLICHEN Argumente gegen die Anwesenheit einer Begleitperson vorbringen kann, dann können sie ihn wegen fehlender Objektivität ablehnen.
Genau das steht in dem Urteil.
Ich persönlich würde niemals ohne Begleitperson zum Gutachter gehen...
@ OPA93
Hier ist euer Opa . Ich werde im Januar 2009 89Jahre.
Nicht der Junge Bengel der 93 geb ist . Punkt um!