Hallo,
ich gehe davon aus, dass sie eine Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung durchführen, da Sie direkt nach dem Rentenversicherungsträger fragen.
Zu ihren konkreten Fragen:
Urlaub:
Da während der stufenweisen Wiedereingliederung durchgehend Arbeitsunfähigkeit besteht, ist Urlaub während dieser Zeit nicht möglich.
Nachweis:
Ihre Arbeitszeit während der Wiedereingliederung richtet sich nach Ihrem Wiedereingliederungsplan. Ihre Arbeitszeit haben Sie Ihrem Arbeitgeber arbeitsrechtlich gegenüber nachzuweisen.
Welche Nachweise Ihr konkreter Rentenversicherungsträger benötigt/anfordert, erfragen sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Abbruch:
Die Wiedereingliederung kann von allen Beteiligten (Ihnen, Ihrem behandelnden Arzt, Ihrem Arbeitgeber aber auch von dem Rentenversicherungsträger) abgebrochen werden, wenn eine Änderung z.B. in Ihren gesundheitlichen Verhältnissen eintritt, die eine Fortführung der Wiedereingliederung nicht zulassen. Selbstverständlich kontrolliert u.a. Ihr Arbeitgeber, ob und wie Ihre berufliche Wiedereingliederung verläuft und ob diese weiterhin Sinn macht.
Zu Ihren Fragen möchte ich Sie auf die "Informationen für Versicherte zur stufenweisen Wiedereingliederung" verweisen, die Ihnen in der Klinik hoffentlich ausgehändigt worden ist.
In diesen Informationen werden alle Ihre Fragen beantwortet.
Sofern Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, fragen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, damit dieser Ihnen das Informationsblatt zur Verfügung stellt.