Frage an die Experten
Meine Frau bekommt 570€ und ich selbst 1500€ Netto-Rente. Was bekommt meine Frau mal wenn ich nicht mehr bin?
Danke!
Hallo Bingo,
da Ihre Frau mit der eigenen Rente unter dem Freibetrag liegt (718,08), findet keine Einkommensanrechnung statt. Keine Kürzung!
eigene Rente = 570.- €
plus 60 % aus "Ihrer Rente"
1500.- *60 % = 900.- €
= 1470.- € insgesamt.
Hinweis:
In den 1. drei Monaten nach dem Tod, erhält der/die Hinterbliebene 100 % (sog. Vorschußzahlung). Soll heißen, erst ab dem 4. Monat beginnt die Reduzierung auf 60 %...
Wenn Sie allerdings länger leben als Ihre Frau, dann wird ganz schön gekürzt.
Selber Fall...
eigene Rente 1500.- €
Freibetrag 718,08
Rest 781,92
hiervon werden 40 % bei der "Witwerrente" gekürzt (niemals Ihre eigene Rente)
312,77 € (Kürzungsbetrag)
Witwerrente grundsätzlich 60 % von 570.- €
= 342.- €
minus 312,77 (Einkommen)
Rest (Witwerrente) = 29,23 €
MfG
Tschacka
Ihre Frau würde bei Ihrem Tod bei Vorliegen der Voraussetzungen - wovon ich jetzt einmal ausgehe - ca. 900,- Eur netto an Witwenrente bekommen und ihre 570,- Eur ohnehin. Gehe dabei davon aus, daß keine weiteren anrechenbaren Einkünfte vorliegen. Ob das "genug" zum Leben obliegt Ihrer Prüfung/Einschätzung und Ihrem Lebensstandard.
Hallo Bingo,
bei der Witwenrente ist zunächst zu unterscheiden, ob große oder kleine Witwenrente zu zahlen ist. Davon ausgehend, dass Ihre Frau bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat, ist die Rentenhöhe der großen W-Rente zu bestimmen. Zu unterscheiden ist, ob die Berechnung nach dem seit 1.1.2002 gültigem neuen Recht oder nach altem Recht durchzuführen ist.
Altes Recht ist dann anzuwenden, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde.
In diesem Fall würde im Sterbevierteljahr (= die ersten 3 Kalendermonate nach Ablauf des Todesmonats) die Witwenrente in Höhe der Altersrente des Verstorbenen zustehen. Mit aktuellen Beträgen wären dies für 3 Monate jeweils 1500 €. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres berechnet sich die große Witwenrente mit dem Faktor 0,6. Also 0,6 X 1500 € = 900 €.
Nach neuem Recht würde die Rente im Sterbevierteljahr wiederum für 3 Monate jeweils 1500 € betragen. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt der Faktor 0,55. Also 0,55 X 1500 = 825 €. Soweit im Versicherungskonto der Witwe Kindererziehungszeiten gespeichert sind, wird die nach neuem Recht festgestellte Witwenrente um einen Zuschlag erhöht.
Wünsche Ihnen beiden ein langes Leben!