Hat meine Frau mal genug zum leben?

von
BINGO

Frage an die Experten
Meine Frau bekommt 570€ und ich selbst 1500€ Netto-Rente. Was bekommt meine Frau mal wenn ich nicht mehr bin?
Danke!

von
Tschacka

Hallo Bingo,

da Ihre Frau mit der eigenen Rente unter dem Freibetrag liegt (718,08), findet keine Einkommensanrechnung statt. Keine Kürzung!

eigene Rente = 570.- €
plus 60 % aus "Ihrer Rente"
1500.- *60 % = 900.- €
= 1470.- € insgesamt.

Hinweis:
In den 1. drei Monaten nach dem Tod, erhält der/die Hinterbliebene 100 % (sog. Vorschußzahlung). Soll heißen, erst ab dem 4. Monat beginnt die Reduzierung auf 60 %...

Wenn Sie allerdings länger leben als Ihre Frau, dann wird ganz schön gekürzt.

Selber Fall...

eigene Rente 1500.- €
Freibetrag 718,08
Rest 781,92
hiervon werden 40 % bei der "Witwerrente" gekürzt (niemals Ihre eigene Rente)
312,77 € (Kürzungsbetrag)

Witwerrente grundsätzlich 60 % von 570.- €
= 342.- €
minus 312,77 (Einkommen)
Rest (Witwerrente) = 29,23 €

MfG
Tschacka

von
Beitrag

Ihre Frau würde bei Ihrem Tod bei Vorliegen der Voraussetzungen - wovon ich jetzt einmal ausgehe - ca. 900,- Eur netto an Witwenrente bekommen und ihre 570,- Eur ohnehin. Gehe dabei davon aus, daß keine weiteren anrechenbaren Einkünfte vorliegen. Ob das "genug" zum Leben obliegt Ihrer Prüfung/Einschätzung und Ihrem Lebensstandard.

Experten-Antwort

Hallo Bingo,
bei der Witwenrente ist zunächst zu unterscheiden, ob große oder kleine Witwenrente zu zahlen ist. Davon ausgehend, dass Ihre Frau bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat, ist die Rentenhöhe der großen W-Rente zu bestimmen. Zu unterscheiden ist, ob die Berechnung nach dem seit 1.1.2002 gültigem neuen Recht oder nach altem Recht durchzuführen ist.
Altes Recht ist dann anzuwenden, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde.
In diesem Fall würde im Sterbevierteljahr (= die ersten 3 Kalendermonate nach Ablauf des Todesmonats) die Witwenrente in Höhe der Altersrente des Verstorbenen zustehen. Mit aktuellen Beträgen wären dies für 3 Monate jeweils 1500 €. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres berechnet sich die große Witwenrente mit dem Faktor 0,6. Also 0,6 X 1500 € = 900 €.
Nach neuem Recht würde die Rente im Sterbevierteljahr wiederum für 3 Monate jeweils 1500 € betragen. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt der Faktor 0,55. Also 0,55 X 1500 = 825 €. Soweit im Versicherungskonto der Witwe Kindererziehungszeiten gespeichert sind, wird die nach neuem Recht festgestellte Witwenrente um einen Zuschlag erhöht.

von
-:-

Wünsche Ihnen beiden ein langes Leben!

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?