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Hat Reha Berater Schweigepflicht

von Koko16.12.2013 | 21:32
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich bin momentan in einer Belastungsüberprüfungsmaßnahme im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben. Dieses Vierteljahr ist demnächst vorbei.Ich wendete mich per Mail an meine Rehaberaterin, da diese ca.85 km weg ist. Ich schilderte Ihr meine Erfahrungen, dazu gekommenden Schwierigkeiten, Probleme etc. Und bat sie um Rat und Hilfe, da ich mich ja entscheiden muss, ob ich diese Maßnahme verlängere oder auslaufen lassen. Allerdings antwortete sie mir nicht, sondern sandte meine Mail an den Maßnahmeträger weiter, welcher mich auch umgehend ins Gebet nahm und mir deutlich machte, das ich entweder verlängern soll oder sofort (!) die Maßnahme beenden muss. Ist das zulässig? Darf die Beraterin die Mail einfach weiter leiten. Zählt das nicht zur Schweigepflicht? Ich môchte meiner Beraterin doch vertrauen können und entsprechend meiner Probleme beraten werden. Ich fühl mich jetzt wie in einer Zwickmühle ohne Ausweg. Was kann ich jetzt tun, an wen kann ich mich wenden? Bitte um Antwort, mit freundlichen Grüssen, Koko

7 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 17.12.2013 | 15:23
Hallo Koko, was Sie schildern fällt wohl nicht unter die Schweigepflicht. Ihre zuständige Rehafachberaterin hat das Ziel, Sie wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit Ihre Leistungsfähigkeit, Ihre Chancen und weitere Maßnahmen erörtert werden können, stehen die Rehafachberater im ständigen Austausch mit den Berufsförderungswerken, beziehungsweise den belegten Einrichtungen. Die Ansprechpartner vor Ort können natürlich individueller aus Sie eingehen und weitere Verfahrensweisen mit Ihnen besprechen. Aus diesem Grund hat die Rehafachberaterin den Vorgang weitergegeben.
kokoam 17.12.2013 | 16:13
Hallo, da gehen die Meinungen wohl sehr auseinander, zwischenzeitlich habe ich mich telefonisch vom Rentenbund beraten lassen ( ohne Angabe von Namen) und da hiess es schon, das diese Sache gegen den Datenschutz verstösst. Ich vertraue dieser Beraterin immerhin Probleme und Sorgen an und bitte sie um direkte Hilfe. Das Vertrauen ist natürlich jetzt dahin . Der Maßnahmeträger spricht natürlich in seinem Sinne und kann mir keine Alternativen bieten. Dafür gibt es ja den Rehaberater.
kokoam 17.12.2013 | 21:07
Hallo, ok, dann nehme ich das erst mal so hin. Eine Frage hab ich da noch. Wenn die Massnahme bis 6.1. läuft und ich jetzt sage, ich möchte nicht verlängern, warum wird die Massnahme dann gleich beendet und als Abbruch gewertet, ich wûrde doch bis zum 6. Hingehen?
KSCam 17.12.2013 | 20:13
Ich sehe da eher kein Datenschutzproblem. Es geht doch nur darum, ob die Maßnahme weitergeht oder nicht, diese Entscheidung steht ohnehin im Raum und das Wissen auch ohne die weitergegebene Info alle Beteiligten. Und dass der Rehaberater etwaige Probleme an die Einrichtung weitergibt, kann auch bezweckt haben, dass diese Probleme gelöst werden. Aber so was von außen zu beurteilen ohne die andere Seite gehört zu haben, scheint mir eh sehr schwierig.
KSCam 17.12.2013 | 21:18
Welchen Sinn sollte es haben die paar Tage, von denen die meisten frei sind noch durchzuführen, wenn Sie nicht verlängern wollen? Aber auch das ist von außen schwer zu beurteilen.
Kokoam 17.12.2013 | 21:31
Es sind ja zwei verschiedene Dinge, ob eine Massnahme regulär ausläuft, oder als abgebrochen gilt. Es zieht ja auch Nachteile mit sich, wenn man in seiner Akte eine abgebrochene Massnahme hat, oder nicht?
=//=am 18.12.2013 | 18:20
Vielleicht wäre alles viel einfacher und unkomplizierter gewesen, wenn Sie zunächst mit den Lehrern/der Leitung der Maßnahmeeinrichtung gesprochen hätten. Aber Sie haben sich mehr oder weniger bei der Reha-Fachberaterin "beschwert" (Probleme, Schwierigkeiten etc.). WIE bitte hätte die sich denn verhalten sollen? Sie muss sich ja mit der Einrichtung in Verbindung setzen um zu klären, wie es weitergeht. Was das mit Datenschutz oder Schweigepflicht zu tun haben soll, verstehe ich leider nicht. Wenn Sie eh nicht mehr diese Einrichtung weiterbesuchen wollen, brechen Sie ab. Alles andere macht wirklich keinen Sinn. Und es handelt sich ja nur um die paar Tage um Weihnachten und Neujahr, da wird sowieso nichts oder nicht viel passieren (sind da nicht sowieso Schulferien?). Beraten Sie sich mit Ihrer Reha-Fachberaterin, ob Sie die Maßnahme evtl. in einer anderen Einrichtung fortsetzen, abbrechen oder wie es weitergeht. Hier im Forum kann man nicht mehr dazu sagen.
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