Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hat Widerspruch gegen Ablehnung EM Rente Erfolgsaussichten?

von Nixdestotrotz06.05.2015 | 13:13
1231 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Mein im August 2014 eingereichter EM-Rentenantrag wurde abgelehnt, da die RV zu der Ansicht gekommen ist, dass ich voll erwerbsfähig sei. Ich habe daraufhin den VdK aufgesucht und nun wurde Widerspruch eingelegt. Ich habe für diesen Widerspruch sowohl ein Attest meiner Neurologin und eines von meiner Hausärztin, die beide darin bestätigen, dass ich nicht länger als 2 Std täglich erwerbsfähig sein kann. Dazu kommt ein Gutachten meines Orthopäden, der mir diverse degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und damit verbunden Einschränkungen bei evtl. Tätigkeiten bescheinigt. Dazu habe ich von meinem Psychotherapeuten eine Bescheinigung, dass ich krankheitsbedingt seit über einem Jahr in Behandlung bei ihm sei. Außerdem bin ich seit letztem Oktober als berufsunfähig eingestuft. Wie groß könnten damit die Erfolgsaussichten sein, meine EM Rente doch noch durchzubekommen? Danke schonmal für hilfreiche Antworten ;-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nixdestotrotz,

leider kann auch ich hier keinerlei Prognose zu den Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs abgeben. Insoweit kann ich Ihnen letztlich auch nur empfehlen, sich bis zur abschließenden Entscheidung über den Widerspruch zu gedulden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

****am 06.05.2015 | 13:15
wer soll dies im Forum wissen?Widerspruch ist bereits eingelegt und nun hilft nur abwarten .
Schorscham 06.05.2015 | 13:43
Da weder Ihre Hausärztin, Ihre Neurologin noch Ihr Orthpäde Ahnung vom Rentenrecht und von sozialmedizinischen Leistungsbeurteilungen haben dürften, sollten sich deren Beurteilungen auf objektive Diagnosen beschränken. Ob deshalb eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet der sozialmedizinische Dienst der DRV nach den Vorgaben des Rentenrechts.
EM-Rentneram 06.05.2015 | 20:21
Die Erfindung von hanebüchenen Tätigkeiten durch die RV treibt seltsame Blüten....
Schorscham 06.05.2015 | 20:36
Dem kann ich nicht widersprechen, da ich den Einfallsreichtum und die Fantasie eines "DRV-Berufserfinders" persönlich erleben durfte. Erst eine SG-Richterin konnte diesen offensichtlichen Unsinn (nach 2 Jahren!!) unterbinden.
Nixdestotrotzam 06.05.2015 | 20:49
Berufserfindung für eine 52 jährige mit Parkinson, dadurch schon schwerbehindert mit einem Gdb von 50, dazu das Raynaud-Syndrom, das ist eine schmerzhafte Durchblutungsstörung der Hände und Füße, die zur Invalidität führen kann und diverse andere Kleinigkeiten. Hmmm Jo, nach einer konkreten Verweistätigkeit wurde die RV von meiner Anwältin auch gefragt ... Als gelernte Feinmechanikerin bin ich ja jetzt eh weg vom Markt
kirlam 06.05.2015 | 21:29
ihren chancen sehe ich bei ca.68,4%
Claraam 07.05.2015 | 06:50
Wenn das so offensichtlich war, wieso hat es dann 2 Jahre gedauert? So offensichtlich war das dann wohl doch nicht... ;-) Es gibt auch keinen "Berufeerfinder". Soweit auf einen Beruf verwiesen wird, gibt es diesen auch tatsächlich. Die Arbeitsvermittlung ist dann aber nicht mehr Aufgabe der DRV. @Nixdestotrotz: Wenn Sie jetzt 52 Jahre alt sind, wurden Sie 1962 oder 1963 geboren. Eine Verweistätigkeit braucht daher - unabhängig von Ihrem erlernten Beruf - nicht benannt werden. Eine entsprechende Antwort wird Ihre Anwältin dann auch bekommen.
Schorscham 07.05.2015 | 10:33
Tja, warum dauerte es so lange, bis mein Fall verhandelt wurde? Gute Frage, die Ihnen aber nur das Sozialgericht beantworten kann, da ich auf dessen Terminplanung keinen Einfluss hatte. 2 Jahre Wartezeit sind übrigens keine Seltenheit, wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß. Daher ist Ihre Frage ziemlich naiv. Sind Sie zufällig blond? ;-)
Schorscham 07.05.2015 | 11:05
Wenn ein DRV-Mitarbeiter unermüdlich behauptet, ein erheblich gehbehinderter Mensch, der auf eine Gehhilfe angewiesen ist, könne ohne weiteres als Verkäufer in einem Baumarkt arbeiten, weil die vorhandenen Hochregale auch ohne Leitern erreichbar wären und dass zum transportieren von schwereren Lasten weder beide Arme noch sicheres Standvermögen erforderlich sei, dann hat der doch offenbar das Berufsbild des "Fachberaters im Baumarkt" neu erfunden oder er kann schlicht und einfach nicht logisch denken. Beides wäre erschütternd und deshalb hat so ein "Genie" in solchen verantwortungsvollen Positionen nichts zu suchen und gehört in die Poststelle versetzt. (Sofern ihn dieser Job nicht überfordert!) MfG
Mitleseram 07.05.2015 | 11:27
Ach so, bei Ihnen wurde nur an den Terminen der Fall vorangetrieben? Glauben Sie das etwa selbst? Dann haben Sie die Frage, wer hier über welche Qualifikation verfügt, ausreichend beantwortet. Und da Sie die Anspielung sicher nicht verstanden haben: nein, Sie sind nicht derjenige mit Ahnung - was Ihre Chauvi-Anspielung auf mögliche Haarfarben der Teilnehmerin ja auch schon eindrucksvoll demonstriert...
Claraam 07.05.2015 | 11:47
Schorsch, Ihre Beiträge sind dermaßen unsachlich, dass sich eine Reaktion hierauf eigentlich verbietet. Dennoch, und hiernach garantiert nie wieder, werde ich einmalig reagieren, um den Stuss, den Sie schreiben, zu widerlegen: Nicht jede Abteilung eines Baumarkts verfügt über Hochregale und zu transportierende schwere Lasten. Daher geht Ihre Argumentation mit Anlauf ins Leere. Als Verkäufer ist man gerade auch Fachberater, und zwar branchenunabhängig, und hierzu muss man nicht zwangsläufig auch schwer(st) körperlich tätig werden. Daher argumentieren SIE hier realitätsfern, nicht ich. Und ich wiederhole mich: wenn eine solche Stelle z. Zt. nicht frei ist, ist das nicht Problem der DRV. Dass Ihr individueller Fall zu Ihren Gunsten entschieden wurde, ist schön für Sie, erlaubt aber sicher keine Verallgemeinerung Ihrer Situation auf andere Sachverhalte. Tschau, ich bin raus - ohne Äußerung zu meiner Haarfarbe. ;-) Danke Mitleser, für die zutreffenden Ausführungen. Hätte ich nicht besser ausdrücken können. :-)
Mitleseram 07.05.2015 | 12:17
Ist das ein Versprechen? Hoffentlich halten Sie es auch ein.
Fliegenklatscheam 07.05.2015 | 12:51
Tschau, ich bin raus.
Ist das ein Versprechen? Hoffentlich halten Sie es auch ein.
Diese "Clara" ist ein Paradebeispiel von Inkompetenz. Sollte sie, was ich befürchte, auf der DRV-Gehaltsliste stehen, wundert es nicht wirklich, dass so viele Widersprüche und Klagen zugunsten der Versicherten ausgehen. Gegen Sturheit ist leider kein Kraut gewachsen.
Mitleser, der Ersteam 07.05.2015 | 13:41
Das beweisen Sie selbst sehr gut! Anders, als Sie z. B. Ihre Theorien durch belastbare Fakten untermauern... Danke an dieser Stelle an denjenigen, der meinen Nick in diesem Thread gekapert hat. Selbst nicht kreativ genug, sich einen eigenen auszudenken?!
Mitleser, der Ersteam 07.05.2015 | 14:23
Sie glauben, vermeintlich gleiche Autoren anhand ihrer Schreibstile identifizieren zu können? Dann wären Sie wohl ein Kandidat für „Wetten, dass...“ gewesen. Wobei Sie diese Wette nun verloren hätten, da muss ich Sie enttäuschen. Kann es sein, dass Sie von sich auf andere schließen, „Mitleser“ a. k. a. „Schorsch“ a. k. a. „an der Klatsche“? Antwort: ja. Es wäre weniger irritierend gewesen, wenn Sie sich einen eigenen Nick genommen hätten, ja. Haben Sie eigentlich keine Freunde oder sinnvolle Hobbys, dass Sie die Freizeit vor dem Computer verbringen? Ihren eigenen Werten folgend, werden Sie gerade zumindest sicherlich nicht Ihrem Beruf nachgehen. ;-) Grüße vom ersten echten Mitleser, der sich hier auch eingebracht hat. :-)
Mitleseram 07.05.2015 | 14:04
"Mitleser" ist also ein "Nick" den man sogar "kapern" kann? Ich gehe mal davon aus, dass es außer uns beiden noch zahlreiche weitere "Mitleser" gibt. Deshalb ist es auch nicht unanständig, wenn man sich in einem Diskussionsforum als "Mitleser" bezeichnet. Wenn Sie so kleinlich sind, hätten Sie besser bei "Clara" bleiben sollen. Ihr Schreibstil hat Sie ohnehin verraten. Ich werde mich weiterhin "Mitleser" nennen, weil ich nur ein "Mitleser" bin. Ihren Namenszusatz ",der Erste" sollten Sie besser urheberrechtlich schützen lassen, bevor ihn noch andere User verwenden.:-) Und nun an die Arbeit "Clara". Fürs chatten werden Sie nicht bezahlt.:-)
Eberhard W.am 07.05.2015 | 14:28
Wenn nach dem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren Klage eingereicht wird, kann man nur noch geduldig darauf warten bis das Gericht endlich tätig wird. Dazwischen etwas "voranzutreiben" sollte also wie gehen? Mein Widerspruchs-/Klageverfahren läuft übrigens sogar schon 4 Jahre, weil die Sozialgerichte total überlastet sind. Sparen Sie sich also besser Ihre zynischen Bemerkungen, wenn Sie keine praktischen Erfahrungen vorweisen können. Die Betroffenen haben es auch so schon schwer genug. DANKE !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026