Wenn Sie Ihren Mann (der dann in der Pflegestufe 1-3 eingestuft ist) mehr wie 14 Stunden pro Woche im Rahmen der Pflegerichtlinien der Pflegekasse pflegen, können Sie für Ihre Pflegetätigkeit bei der Pflegekasse die Zahlung von Rentenbeiträgen beantragen. Diese Rentenbeiträge sind kein Hinzuverdienst.