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Experten-Antwort

Haupt-Pflegeperson

von Ute Mai17.03.2014 | 13:57
1601 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente. Wenn mein Mann pflegebedürftig werden sollte, darf ich dann als Haupt-Pflegeperson (Krankenkasse zahlt ja Rentenbeiträge) eingetragen werden? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Ute Mai

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie Ihren Mann (der dann in der Pflegestufe 1-3 eingestuft ist) mehr wie 14 Stunden pro Woche im Rahmen der Pflegerichtlinien der Pflegekasse pflegen, können Sie für Ihre Pflegetätigkeit bei der Pflegekasse die Zahlung von Rentenbeiträgen beantragen. Diese Rentenbeiträge sind kein Hinzuverdienst.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des §37 SGB XI ist kein anzurechnendes "Arbeitsentgelt", nur der übersteigende Anteil zählt als Hinzuverdienst.

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3 Antworten

Pflegeam 17.03.2014 | 14:25
ich denke, es geht nicht um den Hinzuverdienst sondern eher darum, ob der Anspruch auf die volle EM-Rente in Gefahr ist, wenn man 14 Stunde in der Woche den Ehemann pflegt.
Ute Maiam 17.03.2014 | 14:28
Hallo, wie sieht es mit dem Pflegegeld aus. Ist dieses ein zusätzliches Einkommen für mich oder bekommt mein Mann dieses ausbezahlt? Mit freundlichen Grüßen Ute Mai
Ute Maiam 17.03.2014 | 15:03
Danke. Ute Mai
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