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Experten-Antwort

Hauptberuf Gehalt über BBG, Nebenberuf RV Beiträge

von HR26.08.2020 | 13:27
273 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in einem Hauptberuf tätig, für den ich über der BBG bezahlt, werde. Ich habe eine befristete Nebentätigkeit aufgenommen. Werden für das Gehalt aus der Nebenbeschäftigung die vollen Beiträge zur Sozialversicherung fällig, obwohl ich in der Hauptbeschäftigung bereits volle Beiträge bezahle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HR,

sofern Sie in Ihrer Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig sind, sind aus beiden Beschäftigungen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Allerdings werden die Arbeitsentgelte für die Beitragsberechnung anteilig gemindert, so dass Ihre Summe weiterhin die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.

Dies hat folgende Auswirkungen:

1. Für Sie werden insgesamt Rentenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze und damit in der gleichen Höhe gezahlt wie vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung- allerdings verteilt auf zwei Beschäftigungen.

2. Sie zahlen persönlich in der Summe genau den gleichen Betrag zur Rentenversicherung wie vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung - allerdings verteilt auf zwei Beschäftigungen.

3. Der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung zahlt weniger Rentenversicherungsbeiträge. Dafür muss eben der Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Valzuunam 26.08.2020 | 15:51
Jein. Ja, weil aus beiden Beschäftigungen Beiträge zu zahlen sind. Nein, weil insgesamt weiterhin nur Beiträge bis zur BBG gezahlt werden (anteilig aufgeteilt).
Neinam 26.08.2020 | 15:52
Beide Beschäftigungen werden anteilmäßig gesplittet, so dass Sie in Summe nicht mehr als die BBG einzahlen können.
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