Guten Tag.
War jetzt drei Jahre befristet voll erwerbsgemindert beschieden. Jetzt soll neue Entscheidung deder DRV getroffen werden. Wie wichtig ist da die Hausärztliche Einschätzung? Mein Arzt sagt mir, bei meiner Erkrankung könne er ohne Probleme volle Erwerbsminderung bescheinigen, würde aber auch,wenn ich das wollte geminderte Erwerbsfähigkeit mit einigen Einschränkungen bescheinigen:
Und genau deshalb,weil HÄ gerne Patientenwünsche erfüllen setzt die DRV auf eigene Gutachter.
Und die sind dann objektiv?!?
Das zu glauben fällt mir sehr schwer.
Tolle Antworten!
Ich habe keinen Antrag gestellt. Das Grundsicherungsamt läßt meine Erwerbsfähigkeit prüfen und da ich gerne wieder etwas arbeiten würde,wenn auch nur ein paar Stunden, wäre der Arzt bereit...
Tolle Antworten!
Ich habe keinen Antrag gestellt. Das Grundsicherungsamt läßt meine Erwerbsfähigkeit prüfen und da ich gerne wieder etwas arbeiten würde,wenn auch nur ein paar Stunden, wäre der Arzt bereit...
Sorry,entweder man ist voll Erwebsunfähig oder nur Teilweise,das ist doch kein Wunschkonzert !
Und die sind dann objektiv?!?
Das zu glauben fällt mir sehr schwer.
Müssen Sie ja auch nicht,sie können die Entscheidungen aufgrund von GA immer noch vom Sozialgericht bis hoch zum BSG
prüfen lassen.
Aber HÄ sind auf ihre Patienten angewiesen,die GA der DRV nicht,da kommen täglich neue.
Liebe Ursula,
wenn Sie arbeiten können und eine Arbeit finden steht es Ihnen als freier Bürgerin doch vollkommen offen, diese Arbeit anzunehmen. Im Erfolgsfall melden Sie Ihren Lohn der DRV und der Grundsicherung.
Dazu brauchen Sie weder die Genehmigung der DRV noch der Grundsicherung.
Wenn Sie hingegen die Verlängerung Ihrer Rente wollen, stellen Sie den Verlängerungsantrag etwa 3 Monate vor ablauf der Zeitrente.
Meint die Grundsicherung (oder sonst wer im Landratsamt / Sozialamt) dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert seine, sollen die das überprüfen lassen - die Wege dafür sollten den Ämtern bekannt sein. :)
Ob in irgendeiner Überprüfung die Hausarztmeinung irgendwie berücksichtigt oder gewertet wird, entscheidet im Einzelfall der dann mit der Prüfung befasste ärztliche Dienst.
" Wie wichtig ist da die Hausärztliche Einschätzung?"
Ungefähr so wichtig als wenn in China ein Sack Reis platzt...
Hallo Ursula!
Die Entscheidung zur Erwerbsminderungsrente hat doch sicherlich Ihr Facharzt eingeleitet.....also wenden Sie sich am Besten an diesen.....Sie sind ja sichelich immer noch in fachärtzlicher Behandlung?
Wenn der Facharzt hinter Ihnen steht ist sowas immer besser...sichelich keine Garantie aber wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat....sollte es ja wohl klappen!
Wenn Sie noch etwas hinzuverdienen wollen machen Sie das doch über einen Minijob, den auch der ist erlaubt bei einer vollen Erwerbsminderungsrente!
Alles Gute und viel Glück!!
Max
Wenn alleine die hausärztliche "Empfehlung" für eine Rentengewährung ausreichend wäre, gäbe es keine Rentenablehnungen. Denn kein Hausarzt würde seinem Patienten für einen Antrag bescheinigen, dass er seiner Einschätzung nach noch voll arbeiten kann. ;-)