Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

hausfrau was nun

von Angelika Mayboom04.08.2011 | 07:30
2499 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo.Ich bin 41jahre alt und habe seit meinem 18 Lebensjahr immer gearbeitet.jetzt werde ich ab 1.11. 2011 Hausfrau.Ich weiß nicht ob das so bleibt oder ob ich nach 6 monaten doch wieder arbeiten möchte.Versichert bin ich dann über meinen Mann.Aber was ist mit der Rente?Was kann Ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

.wir verweisen auf die Beiträge von "-_-" und "Vorsicht", in denen den Sachverhalt bereits zutreffend dargelegt wurde.

Mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen (monatlicher Beitrag aktuell 79,60 EUR) könnte lediglich die spätere Altersrente gesteigert und die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente von 420 Monaten erreicht werden. Die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes auf eine Rente wegen Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen ist aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs nicht möglich, da Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen können.

Bei Ausübung eines Minijobs mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Aufstockung) wäre der Beitragsaufwand im Vergleich zu einer freiwilligen Versicherung geringer und es würden vollwertige Pflichtbeiträge erworben sowie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbminderung aufrecht erhalten. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wäre gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären.

Falls Interesse an einer freiwilligen Versicherung besteht, empfehlen wir eine Terminvereinbarung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, freiw. Beiträge für 2011 können bis spätestens 31.03.2012 gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Galgenhumoram 04.08.2011 | 07:42
Hallo Frau Mayboom, am besten hinsichtlich einer freiwilligen Versicherung (kosten rund 80 EUR im Monat) beraten lassen oder aber Minijob (400 EUR ) und im Rahmen des Verzichtes auf die Versicherungspflicht vollwertige Pflichtbeiträge zum Erhalt des EM-Schutzes erwerben.
-_-am 04.08.2011 | 09:17
Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte – in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und – vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Wenn die Unterbrechung in dem Rahmen bleibt, z. B. wie von Ihnen angegeben 6 Monate dauert, bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Dauert es länger, entfällt der Schutz. § 241 Abs. 2 SGB 6 bestimmt, dass die in § 43 Abs. 1 u. 2 SGB 6 genannte Anspruchsvoraussetzung "in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB 6) drei Jahre Pflichtbeitragszeiten haben" nicht erfüllt sein muss, wenn vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt war und jeder Kalendermonat vom 01.01.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. In dem Fall können freiwillige Beiträge helfen, die Anwartschaft aufrecht zu erhalten. Billiger ist es, wenn Sie einen Minijob ausüben und auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Aufstockung). Dann erwerben Sie vollwertige Pflichtbeiträge. Infos dazu unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR… Weitere Beratung erhalten Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Einen Termin dazu können Sie selbst buchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_842821A33C00B94454…
Vorsichtam 04.08.2011 | 09:23
§ 241 - d.h. mit freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung aufrechterhalten - ist nicht möglich. 41 Jahre alt und somit 5 Beitragsjahre vor 1984 nicht möglich.
-_-am 04.08.2011 | 10:00
Stimmt, wenn Sie einen Minijob ausüben und auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Aufstockung) erwerben Sie jedoch vollwertige Pflichtbeiträge und können so die Anwartschaften dennoch aufrecht erhalten. Infos dazu unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026