Hallo Robi,
die Frage die sich stellt, ist aufgrund welcher Regelung Sie bislang die Förderung erhalten habe. Wenn Sie "Singel-Hausfrau" sind und keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Tätigkeit nachgehen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf die Förderung. Etwas anderes gilt, wenn z.B. aufgrund der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Sofern dies der Fall ist, hat die Heirat keinen Einfluß auf die Förderfähigkeit.