Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAuch versicherungspflichtige Existenzgründer haben grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Bestimmung der Beitragshöhe zwischen dem Regelbeitrag, dem halben Regelbeitrag und einem einkommensgerechten Beitrag zu wählen. Dies gilt jedoch nur bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (nicht Beginn der Versicherungspflicht).
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