Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die bereits angekündigten Sparmaßnahmen für das kommende Jahr
beschlossen. Inbegriffen ist auch die von Ihnen angesprochene Änderung der Beitragszahlung für ALG 2-Empfänger.
Förderberechtigt bei der Riester-Rente sind aber grundsätzlich nur Arbeitssuchende, die nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens keine Leistungen erhalten. Allerdings nur, wenn sie sich bei einer inländischen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende gemeldet haben. Sie unterliegen zwar nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, werden Pflichtversicherten aber gleichgestellt.
Dies wäre aber bei den von Ihnen angesprochenen ALG 2-Empfängern nicht der Fall. Sofern man verheiratet ist und der Ehepartner zulagenberechtigt ist, kann man im sogenannten Hucke-Pack-Verfahren als mittelbar Berechtigter die Förderung weiterhin erhalten.
Ob eine Änderung/Nachbesserung des Haushaltbegleitgesetzes in dieser Hinsicht geplant ist, ist uns zur Zeit nicht bekannt.