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Experten-Antwort

Haushaltsbegleitgesetz 2011

von Mitleser02.09.2010 | 10:58
1608 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich habe mir gerade mal den Gesetzentwurf für das Haushaltsbegleitgesetz 2011 durchgelesen. Für Hartz IV-Empfänger sollen ja demnach keine Beiträge mehr zur RV gezahlt werden. Was bedeutet dies aber für Leute die Riestern? So wie ich die Sache verstehe, kann dieser Personenkreis künftig nicht mehr riestern, zumindest gibt es hier im Gesetzentwurf keine entsprechende geänderte Regelung (Änderung Einkommensteuergesetz). Wie seht ihr das oder habe ich da was übersehen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die bereits angekündigten Sparmaßnahmen für das kommende Jahr

beschlossen. Inbegriffen ist auch die von Ihnen angesprochene Änderung der Beitragszahlung für ALG 2-Empfänger.

Förderberechtigt bei der Riester-Rente sind aber grundsätzlich nur Arbeitssuchende, die nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens keine Leistungen erhalten. Allerdings nur, wenn sie sich bei einer inländischen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende gemeldet haben. Sie unterliegen zwar nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, werden Pflichtversicherten aber gleichgestellt.

Dies wäre aber bei den von Ihnen angesprochenen ALG 2-Empfängern nicht der Fall. Sofern man verheiratet ist und der Ehepartner zulagenberechtigt ist, kann man im sogenannten Hucke-Pack-Verfahren als mittelbar Berechtigter die Förderung weiterhin erhalten.

Ob eine Änderung/Nachbesserung des Haushaltbegleitgesetzes in dieser Hinsicht geplant ist, ist uns zur Zeit nicht bekannt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II - Empfänger versicherungspflichtig, da die Arbeitsagentur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. In diesem Fall ist man selbst unmittelbar zulagenberechtigt. Diese Beitragszahlung entfällt nun aber für ALG II-Empfänger, so dass man ggf. nur noch mittelbar zulagenberechtigt ist.

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2 Antworten

Mitleseram 02.09.2010 | 14:20
Hallo Experte! Sind Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht nach § 3 SGB 6 (mit einigen Ausnahmen) versicherungspflichtig, mit der Folge, dass sie dadurch unmittelbar Riesterberechtigt nach dem Einkommensteuergesetz sind oder habe ich da was falsch verstanden?
saegeam 02.09.2010 | 21:04
Was heißt mittelbar zulagenberechtigt? Unter welchen Voraussetzungen hätte man Anspruch auf die staatliche Zulage?
Deutsche Rentenversicherung
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