Hallo Frau Schmal,
bezüglich der Anmeldung und dem Verfahren wenden Sie sich bitte an die Minijobzentrale.
Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit max. 450 EUR Brutto mtl. verdienen, spricht man von einem Minijob im Privathaushalt.
Hierüber entsteht keine Krankenversicherungspflicht! eitere Informationen hierzu bitte verbindlich bei der Minijobzentrale erfragen.
In dem Minijob sind Sie von Beginn an rentenversicherungspflichtig, können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Bei Rentenversicherungspflicht zahlen Sie 13,6 % Ihres Einkommens als Beitrag zur Rentenversicherung.
Ich empfehle ein persönliches Beratungsgespräch um Ihre gesamte Rentensituation betrachten zu können (Ist-Stand, wann können Sie in Rente, brauchen Sie noch Monate für einen Anspruch etc.). Dies kann hier im Form nicht geklärt werden.
Freundliche Grüße