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Experten-Antwort

Haushaltshilfe beim Vater

von Anja Schmal04.06.2019 | 10:28
173 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ist es möglich als Haushaltshilfe beim alleinstehenden Vater, 80 Jahre alt (wir wohnen getrennt) zu arbeiten ? Wenn er mich anmeldet bin ich dann Kranken- und Rentenversichert ? Ich werde evtl im Januar arbeitslos und möchte auch nicht mehr arbeiten gehen.... Wenn ich auf diesem weg versichert wäre würde mir reichen, den Rest lebe ich von Rücklagen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schmal,

bezüglich der Anmeldung und dem Verfahren wenden Sie sich bitte an die Minijobzentrale.

Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit max. 450 EUR Brutto mtl. verdienen, spricht man von einem Minijob im Privathaushalt.

Hierüber entsteht keine Krankenversicherungspflicht! eitere Informationen hierzu bitte verbindlich bei der Minijobzentrale erfragen.

In dem Minijob sind Sie von Beginn an rentenversicherungspflichtig, können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Bei Rentenversicherungspflicht zahlen Sie 13,6 % Ihres Einkommens als Beitrag zur Rentenversicherung.

Ich empfehle ein persönliches Beratungsgespräch um Ihre gesamte Rentensituation betrachten zu können (Ist-Stand, wann können Sie in Rente, brauchen Sie noch Monate für einen Anspruch etc.). Dies kann hier im Form nicht geklärt werden.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KNAPPSCHAFTam 04.06.2019 | 11:46
Liebe Anja Schmal, diese Fragen beantwortet Ihnen die KNAPPSCHAFT: www.minijob-zentrale.de Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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