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Experten-Antwort

Haushaltshilfe Betreuung Kind

von Pflegende12.12.2014 | 14:53
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Hallo ! Ich habe während der Reha meiner Freundin die Betreuung für das ältere Kind ( 8 Jahre ) übernommen das jüngere Kind hatte sie mitgenommen. Die Einrichtung wollte auch nur ein Kind aufnehmen und wegen der Schule war es auch besser dass die "große" zu Hause geblieben ist. Ich pflege aber zusätzlich meine Mutter Pflegestufe 2 worüber ja Pflichtbeiträge in die Rente fließen, ansonsten zahle ich keine Beiträge in die Rente ein. Meine Angst ist das aufgrund der gleichzeitigen Betreung des Kindes mir für diese 3 Wochen keine Pflegebeiträge in die Rente eingezahlt werden, da ich ja das Kind auch noch betreut habe und die Abrechnung der Kosten hat meine Freundin über den Antrag G585 eingereicht. Die zweite Frage ist ob diese Betreuung Kind als Minijob zählt oder nicht. Ich bin auch nicht beim AA gemeldet, falls das eine rolle spielen sollte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

M. E. hat die Erbringung der 3-wöchigen "Haushaltshilfe" / Betreuung eines Kindes keinerlei Auswirkungen auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Die ggf. steuerlichen Auswirkungen können an dieser Stelle nicht beurteilt werden.

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5 Antworten

Pflegendeam 12.12.2014 | 14:55
Ergänzung : Meine Freundinn gab mir 10 Euro pro Stund Betreuung und bei einem kompletten Tag kamen manchmal bis zu 9 Stunden zusammen.
W*lfgangam 12.12.2014 | 16:09
Hallo Pflegende, keine Sorge, erst wenn eine neben der Pflegetätigkeit bestehende _berufsmäßige_ Beschäftigung/selbständige Tätigkeit von mehr als 30 Std. pro Woche ausgeübt wird, kann die Pflegetätigkeit nicht mehr in Ihrem Rentenkonto angerechnet werden. Da hier aber schon keine 'berufsmäßige' Tätigkeit/Beschäftigung vorliegt, entstehen keine Probleme. Auch ein Mini-Job liegt nicht vor (es fehlt nach wie vor an der Dauerhaftigkeit), da könnte Ihre Freundin Ihnen einen 1000er in die Hand drücken und Sie bleiben in den 3 Wochen rentenversicherungsfrei. Gruß w.
Moralistam 12.12.2014 | 17:12
Das Sie von einer Freundin Geld für die Betreuung eines Kindes fordern/annehmen finde ich persönlich sehr beschämend ! Und dann noch 10€ pro Stunde / ca. 90 € pro Tag ist ja der Hammer. Auf eine solche " Freundin " könnte ich aber echt verzichten.
KSCam 12.12.2014 | 19:18
Lieber Moralist, das bekommt die Freundin doch nahezu komplett als Leistung für Haushaltshilfe von der DRV erstattet. Die Kohle zahlen somit die Beitragszahler und nicht die Freundin selbst. Insofern wird die Freundin nicht abgezockt......
SozPolam 14.12.2014 | 15:31
.... aber der Steuer- und Beitragszahler. Sie müssen die Einnahmen angeben und ebenfalls versteuern, sonst besucht Sie sehr bald die Steuerfahnung. Merken Sie sich: Wir bleiben dran und beobachten Sie!
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