Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Haushaltshilfe für Verwandte

von Nadine17.11.2015 | 06:34
1595 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich bin geschieden und meine frühere Schwiegermutter kümmert sich um meine Kinder während meiner Reha Kann ich dafür Beträge geltend machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die einmal begründete Schwägerschaft bleibt bestehen (§ 1590 Abs. 2 BGB: „Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.“).

Für eine verschwägerte Person (Ihre Schwiegermutter), die als Haushaltshilfe einspringt, werden grundsätzlich keine Kosten übernommen, weil davon auszugehen ist, dass die Betreuung der Kinder kostenlos erfolgt (Betreuung der Kinder durch die Oma).

Es können jedoch Verdienstausfall und/oder Fahrkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet werden, wenn Ihrer Schwiegermutter diese Kosten tatsächlich entstehen (Sie nimmt für die Kinderbetreuung z. B. unbezahlten Urlaub und hat dadurch einen Einkommenverlust.).

Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und stellen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe, damit vor Beginn der Rehabilitationsleistung die Kostenübernahme geklärt ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

=//=am 17.11.2015 | 09:35
Da die Schwiegermutter auch nach Ihrer Scheidung weiterhin die Oma der Kinder ist und das Verwandtschaftsverhältnis somit weiterhin besteht, können außer Fahrtkosten keine Beträge geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für den Vater der Kinder, auch wenn er von der Mutter geschieden ist.
hinten wie von vorneam 17.11.2015 | 08:23
Würde Ihre Ehe noch bestehen, wäre Ihre Schwiegermutter eine Verschwägerte bis zum II. Grad, und es könnte nur ein Netto-Verdienstausfall übernommen werden. Da die Ehe aber aufgelöst wurde, wurde m. E. auch das Verschwägerungsverhältnis aufgelöst. Sie bleibt zwar noch die Oma ihrer Kinder (biologisch gesehen, sozusagen), darauf kommt es jedoch nicht an. Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, können die Vergütungen, die Sie mit Ihrer Ex-Schwiegermutter vereinbaren, als Kosten der Haushaltshilfe (bis zum Höchstbetrag) m. E. übernommen werden.
Achillam 17.11.2015 | 10:02
Den Ausführungen von =//= wird zugestimmt.
hinten wie von vorneam 17.11.2015 | 10:48
Wieder was gelernt... :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026