Haushaltshilfe/Überbrückungshilfe

von
Sansa S.

Hallo,

ich bin gezwungen für 2 Jahre meine Tätigkeit als AN ruhen zu lassen, da ich mein Mann wegen einer Krankheit pflege. Gibt es über der DRV einen entsprechenden Antrag auf Überbrückung bzw. Haushaltshilfe? Während dieser zwei Jahre erhalte kein Gehalt. Wer zahlt dann für mich die Rentenbeitäge ein? Habe ich dann eine Versicherungslücke?

Grüße

von
Pflege

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232684/publicationFile/45697/rente_fuer_pflegepersonen.pdf

Experten-Antwort

Hallo Sansa S,

die von Ihnen angestrebten Leistungen fallen hier eher in die Zuständigkeit der Kranken- und Pflegekasse. Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Krankenkasse (gleichzeitig Pflegekasse) Ihres Ehemanns, um zu erfahren, welche Leistungen Sie hier ggf. beanspruchen können.

Hinsichtlich der bei einer Pflegetätigkeit für die Pflegeperson zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge verweise ich auf die von „Pflege“ bereits genannte Broschüre.

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