Hallo Laura,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auch als Einkommen angerechnet werden - wenn es sich steuerrechtlich um Arbeitseinkommen (aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb) handelt. Diese Beurteilung nimmt das Finanzamt vor und diese Einkommen werden unter der entsprechenden Rubrik im Einkommensteuerbescheid dargestellt.
Die Frage (mit der Ergänzung zur steuerrechtlichen Beurteilung) wird daher gestellt, auch wenn altes Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist.