Der Hinzuverdienst wurde für 2 Monate (Aushilfsjob) überschritten, deshalb soll die Witwenrente jetzt wegfallen. Muss jetzt erneut ein förmlicher HBR-Antrag gestellt werden oder reicht eine schriftliche Mitteilung, dass der Hinzuverdienst jetzt wieder eingehalten wird?
Danke für eure Hilfe.
04.06.2014, 06:34
Experten-Antwort
Da Ihre Witwenrente aufgrund der Einkommensanrechnung "nur" ruht, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Witwenrente stellen. Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, dass Ihr Hinzuverdienst wieder weggefallen ist.