Hallo Mia,
wie bereits richtig ausgeführt sind Hebammen und Entbindungspfleger (männlich) per Gesetz versicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sie einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (über 400,00 EUR mtl.) oder mehrere Aushilfen (zusammengerechnet über 400,00 EUR mtl.) beschäftigen.
Ein Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Hebamme aufgrund der Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Es ist daher vollkommen unerheblich, ob und ggf. wieviele Arbeitnehmer Sie geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigen.