Das stand auch so nicht in den Ärztezeitungen. Ich habe auch nie behauptet, dass das nicht zwischen KK und RV geklärt wird.
Ich habe nur die Art und Weise kritisiert, wie das beurteilt wird.
Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.
für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.
Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).
Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.
Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.
Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.
Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).
Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.
Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.
Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.
Was "Pauline" betrifft: Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis.
Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können.
Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.
Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.
MfG und schönes Wochenende.