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Experten-Antwort

Heilverfahren-Eigenbeteiligung

von Grashüpfer27.02.2012 | 15:41
1343 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, sehr geehrtes Forum Einer mir nahe stehende Person im erwerbsfähigen Alter wurde vom Facharzt und von der Hausärztin nach langjähriger erfolgloser Behandlung,u.a. auch von verschiedenen Fachärzten, angeraten, ein Heilverfahren zu Lasten der Krankenkasse zu beantragen. Es würde aus persönlichen Gründen der Person nur ein ambulantes Heilverfahren in Frage kommen. Nach telefonischer Nachfrage bei der KK über die entstehenden Kosten der Eigenbeteiligung wurde mitgeteilt, daß die KK nur ein Antrags-Formular (Muster 60) zuschickt und der Leistungsträger für Personen im erwebsfähigen Alter die RV ist. Meine Fragen dazu: Muß auch eine Eigenbeteiligung zugezahlt werden, wenn die RV der Leistungsträger ist? Werden entstandene Fahrkosten für ambulante Heilverfahren von der RV erstattet? Wer entscheidet bei der RV über die Art des Heilverfahrens? Wird dieses von Beratern in der A + B-Stelle bei Antragsstellung entschieden oder wird es von medizinisch geschultem Personal oder gar von einem Gutachter der RV entschieden? Für Antwort vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2012 | 15:55

Hallo Grashüpfer,

bei einer ambulanten medizinischen Reha-Maßnahme -bewilligt durch den Rentenversicherungsträger- ist keine Zuzahlung zu leisten.

Die Fahrkosten werden dann im Rahmen der Bewilligung von der Rentenversicherung getragen (Höhe ist individuell je nach Vereinbarung mit dem Träger der ambulanten Reha).

Die Entscheidung erfolgt grundsätzlich immer durch die Reha-Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers unter Auswertung der medizinischen Befunde.

1 Antworten

...am 28.02.2012 | 08:57
Die Entscheidung selbst trifft wohl eher der medizinische Dienst der jeweiligen Rentenversicherung. Die Reha-Sachbearbeitung setzt diese Entscheidung dann per Bescheid um, Denn die Reha-Sachbearbeitung hat genauso wenig medizinisches Fachwissen, wie die übrigen Sachbearbeitungen und Berater der Auskunfts- und Beratungsstellen!
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