Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Grashüpfer,
bei einer ambulanten medizinischen Reha-Maßnahme -bewilligt durch den Rentenversicherungsträger- ist keine Zuzahlung zu leisten.
Die Fahrkosten werden dann im Rahmen der Bewilligung von der Rentenversicherung getragen (Höhe ist individuell je nach Vereinbarung mit dem Träger der ambulanten Reha).
Die Entscheidung erfolgt grundsätzlich immer durch die Reha-Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers unter Auswertung der medizinischen Befunde.
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