Siehe Beitrag von "Feli"
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Siehe Beitrag von "Feli"
quote="Feli"] Damals waren Beschäftigungszeiten während eines Studiums bis 20 Stunden in der Woche versicherungsfrei. D.h. außer den Ihnen erinnerlichen abgezogenen Steueren und Gebühren sind keine Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch nicht zur Rentenversicherung gezahlt worden. Eine Nachzahlung für diese Beschäftigungszeiten ist nicht möglich.>Das ist nicht so schön, denn man hat da für die Uni Forschung gearbeitet, gibt's da keine Urteile für die jetzige Nachzahlung? >Das ist jetzt auch nicht möglich, denn man ist ja älter als 55. Niemand hat uns damals beraten, auch keine Internet etc. Diese produktive Arbeit-Zeiten sind quasi von uns verschenkt worden. Kennen Sie keine Urteile für diese über 45 J. auch zahlbar regelt?
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