Hallo,
beziehe eine volle Erwerbsminderung werde demnächst heiraten, soll ich dem Rententräger dies mitteilen?
wenn ja, mit Heiratsurkunde?
Dank im vorraus
Hallo,
beziehe eine volle Erwerbsminderung werde demnächst heiraten, soll ich dem Rententräger dies mitteilen?
wenn ja, mit Heiratsurkunde?
Dank im vorraus
Nein das müssen Sie nicht, weil es für die EM Rente keine Rolle spielt, welchen Familienstand Sie haben. Dieser Brief würde in den Papierkorb wandern.
Lediglich wenn sich durch die Heirat Ihr Name und / oder die Anschrift ändern sollte, sollten Sie das mitteilen.
Wie?
Gehen Sie unter
http://www.rentenservice.com
auf den Link "Änderungsmitteilung" und folgen Sie der Menüführung.
Alternativ können Sie danach oben rechts auf "Dokumente zum Download" ein entsprechendes Formular herunterladen und ausgefüllt übersenden. Das Formular gibt es auch bei den Postfilialen.
Hallo Luigi!
Die Vorredner haben schon (fast) alles gesagt.
Nur eine Kleinigkeit als Ergänzung:
Sollten sie später einmal sterben, muß Ihre Ehefrau/Witwe zu gegebener Zeit durch Vorlage der Heiratsurkunde beim Antrag auf Witwenrente den Tatbestand des Verheiratetgewesenseins mit Ihnen nachweisen, um Witwenrentenansprüche zu erheben. Nur dann ist die Heiratsurkunde als Anlage zu einem Witwenrentenantrag für Ihre Ehefrau wichtig. Vorher braucht der Rentenversicherungsträger diese Urkunde nicht.
Viele Grüße
Nix
Viele Grüße
Nix
Lieber nix, die Heiratsurkunde muss dem Rentenantrag nicht beigefügt werden. Diese Urkunde muss nur der Antrag aufnehmenden Stelle bei der Aufnahme des Rentenantrages vorgelegt werden. Dann wird die Vorlage durch Siegel ( Stempel ) und Unterschrift bestätigt. das reicht dem RV - Träger aus.
Vielen Dank für eure Antworten!!!
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