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Experten-Antwort

Herabstufung GdB Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrente?

von Sandra26.11.2012 | 11:23
4826 Ansichten
9 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer und Experten, ich bin Jahrgang 1979 und beziehe seit März 2008 volle Erwerbsmindertenrente. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich seit März 2008, der für 5 Jahre ausgestellt ist. Im Oktober 2013 läuft der Ausweis ab, und wenn mein GdB (z.Zt. noch 100% aufgrund einer Krebserkrankung und Schlaganfall mit Halbseitenlähmung während der OP des Krebs) dann neu überprüft und herabgestuft wird, wird mir dann die EMR gekürzt? Ich habe große Angst davor, da sie mein einziges Einkommen ist. Noch einmal konkret mein Fall: Mir wurde im März 2008 ein bösartiger Hirntumor entfernt. Intraoperativ erlitt ich einen Apoplex mit Folge einer Halbseitenlähmung. Heute, 4,5 Jahre später, kann ich mich wieder humpelnd auf 2 Beinen fortbewegen, mein Arm ist jedoch nach wie vor komplett spastisch gelähmt. Ein Tumorrezidiv besteht zum Glück nicht. Wird mir im Oktober 2013 meine Rente weggenommen oder gekürzt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten! Für Antworten wäre ich sehr dankbar !

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises ist keine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Der Rentenversicherungsträger prüft nur, ob der Antragsteller in der Lage ist, über bzw. unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Sollte man Ihnen eine dauernde Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt haben, wird diese selbstverständlich weitergezahlt, auch wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr vorläge.

Handelt es sich um eine zeitlich befristete Rentenbewilligung wird vom Rentenversicherungsträger zum Wegfallzeitpunkt erneut geprüft, ob Sie in der Lage sind einer Beschäftigung nachzugehen und in welchem Umfang.

Diese Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem erstmaligen Rentenbescheid. Dort erfahren Sie auch, ob Sie selbst einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen müssen oder ob der Rentenversicherungsträger Sie automatisch zu einer medizinischen Begutachtung vorladen wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

in Ihrem Fall handelt es sich somit um eine Erwerbsminderungsrente, die unabhängig vom Vorliegen eines Grades der Behinderung als Rente auf Dauer, d.h. bis 2046 (Beginn der Regelaltersrente) gezahlt wird.

Anträge auf Weiterzahlung der Rente sind somit hinfällig.

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7 Antworten

Klaus-Peteram 26.11.2012 | 12:04
Nein, die reine Herabsetzung eines GdB hat keinerlei Auswirkungen auf die EM-Rente !! Es haben ja auch z.b. viele Leute eine EM-Rente die gar keinen GdB haben. Die Entscheidung ob ihre Rente verlängert wird oder nicht trifft alleine die Rentenversicherung nach umfangreichen med. Ermittlungen wie z.b. der Einholung aktueller Befundberichte ihre Ärzte und/oder einer Begutachtung ) . Und wenn ihre Einschränkungen hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit- weiterhin bestehen wird ihnen auch die Rente weiter verlängert werden. Die höhe ihres GdB spielt dabei wie gesgt gar keine Rolle. Die Herabsetzung oder gar Entziehung des GdB nach Ablauf der sog. Heilungsbewährung ( bei ihnen 5 Jahre ) und ohne Rezidiv in dieser Zeitspanne durch die feststellende Stelle (Versorgungsamt, Kreis etc. ) ist übrigens völlig normal. Das Thema wurde erst kürzlich hier bespochen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Sandraam 26.11.2012 | 12:23
Danke, im Hinblick auf den Tumor verstehe das, aber bei mir steht mittlerweile ja die Schwerbehinderung durch den Schlaganfall im Vordergrund! Deshalb habe ich auch bewusst einen neuen Thread eröffnet, da so ein Fall wie meiner noch NICHT im Forum zu finden ist...
Sandraam 26.11.2012 | 12:46
P.S. Die 5-Jahres-Regel gilt bei Hirn-Tumoren nicht, die können leider auch nach 20 Jahren noch rezidivieren! Ich bitte um Experten-Antwort. Danke!
Sandraam 26.11.2012 | 13:26
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Im ersten Rentenbescheid steht, dass mir die EMR wegen voller Erwerbsminderung längstenfalls bis zur regulären Altersrente 2046, wenn ich 67 Jahre alt werde, gezahlt wird. Verzeihen Sie bitte die "dumme" Nachfrage, aber bin ich also bis 2046 "save"? Danke!
Sandraam 26.11.2012 | 13:37
Vielen herzlichen Dank für diese Auskunft! Dann bin ich sehr beruhigt!
Sandraam 26.11.2012 | 17:55
Und ich habe auch bei Wiedererlangung meiner Motorik, d.h. im Falle meiner vollständigen Genesung (die zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlich ist), KEINE Kürzungen zu erwarten?
Konradam 26.11.2012 | 19:10
Auch eine auf Dauer bewilligte Erwerbsminderungsrente kann wieder entzogen werden, sobald die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Sollte bei einer routinemäßigen Nachprüfung festgestellt werden, dass Ihr GdB reduziert wurde, könnte das für die DRV Anlaß sein, weitere Überprüfungen anzustellen. Und wenn diese ergeben, dass sich Ihre Gesundheit dermaßen gebessert hat, dass Sie nicht mehr vollständig erwerbsgemindert sind, kann ein Rentenentziehungsverfahren eingeleitet werden. "Rente auf Dauer" ist nicht immer gleichbedeutend mit "Rente bis zum Lebensende"! (Das können Sie übrigens alles in Ihrem Rentenbescheid nachlesen!) MfG
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