Hallo Sandra,
das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises ist keine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der Rentenversicherungsträger prüft nur, ob der Antragsteller in der Lage ist, über bzw. unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Sollte man Ihnen eine dauernde Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt haben, wird diese selbstverständlich weitergezahlt, auch wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr vorläge.
Handelt es sich um eine zeitlich befristete Rentenbewilligung wird vom Rentenversicherungsträger zum Wegfallzeitpunkt erneut geprüft, ob Sie in der Lage sind einer Beschäftigung nachzugehen und in welchem Umfang.
Diese Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem erstmaligen Rentenbescheid. Dort erfahren Sie auch, ob Sie selbst einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen müssen oder ob der Rentenversicherungsträger Sie automatisch zu einer medizinischen Begutachtung vorladen wird.