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Heutige Nachricht "Mit Netz und doppelten Boden"

von Sparkontoauflösung06.10.2008 | 12:04
1136 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Zitat:...erklärten in Berlin, die Spareinlagen der Deutschen seien sicher. Ich bin Ausländer, ist mein Geld in Deutschland auch sicher? Ist das Geld Meiner Frau, die Deutsche ist und Geld im Ausland hat auch sicher?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sparkontoauflösung,

hierbei handelt es sich um eine Nachricht (ddp), die wir im Rahmen dieses Forums leider nicht näher beleuchten können. Für weitere Informationen hierzu kann ich Ihnen daher nur die Seiten der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) und des Bundesfinanzministeriums (www.bmf.bund.de) empfehlen.

7 Antworten

Alfredam 06.10.2008 | 12:30
Servus, es kommt darauf an welche Bank es ist. Bei deutschen Banken ist das Sparguthaben sicherlich gut gesichert. ABER bei ausländischen Banken die in Deutschland tätig sind ist meist die Obergrenze bei 20000,- €
pro-fess-oram 06.10.2008 | 12:10
Hallo, wegen Sparguthaben in Deutschland brauchen Sie sich keine Sorgen machen (nach heutigem Stand). Wenn aber Ihre Frau Aktien/Zertifikate oder sonst etwas z.B. bei den Pleitenmanagern in USA gekauft hat, dann können Sie sich Sorgen machen.
BODOam 06.10.2008 | 13:12
Sind Beträge über 20000€ auf Tagesgeldkonto bei Deutschen Banken auch sicher. Denn diese sind bei mir für 12 Monate angelegt.
Ähemmam 06.10.2008 | 15:21
Das war mit Sicherheit keine ernstgemeinte Frage des Users Sparkontoauflösung :-) Er zielt auf die Begrenzung "Spareinlagen der DEUTSCHEN..." ab... Alles Klar ?!?!
Le Banqueram 06.10.2008 | 15:52
Das stimmt, solange der Sparer EU-Staatsangehöriger ist findet die Verordnung 1405/71 Anwendung und räumt diesem die gleichen Rechte ein wie den deutschen Sparern. Schwierig wird die Angelegenheit, wenn es sich um Sparer aus Nicht-EU-Staaten handelt, die sich in Drittstaaten ohne gegenseitige Bankabkommen aufhalten...
Schiko.am 06.10.2008 | 15:45
Das geld auf sparkonto kennt keinen unterschied ob der sparer die deutsche staats- angehörigkeit oder einen anderen status besitz. Dies war doch wohl die frage. MfG.
Schiko.am 06.10.2008 | 15:57
Kaum vorstellbar, dass die haftung für eine bankeinlage was mit der verordnung 1406/71 zu tun hat. Dies ist meine einschätzung, jedoch nicht mein wissen. MfG.
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