Hallo,
wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist und keine Hoffnung auf Besserung besteht, sollten Sie ggf. in Erwägung ziehen ein Erwerbsminderungsrentenverfahren einzuleiten, wenn dies nicht bereits schon getan wurde.
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Hallo,
wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist und keine Hoffnung auf Besserung besteht, sollten Sie ggf. in Erwägung ziehen ein Erwerbsminderungsrentenverfahren einzuleiten, wenn dies nicht bereits schon getan wurde.
Tatsächlich wurde die Überschrift überlesen, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben.
Wenn Sie diese bereits beantragt haben, dann würde ich mich an Ihrer Stelle tatsächlich einmal an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Ggf. fehlen noch Unterlagen oder Vordrucke, die noch nachgereicht werden müssen.
Eine Auskunft- und Beratungsstelle finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Tatsächlich wurde die Überschrift überlesen, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben.
Wenn Sie diese bereits beantragt haben, dann würde ich mich an Ihrer Stelle tatsächlich einmal an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Ggf. fehlen noch Unterlagen oder Vordrucke, die noch nachgereicht werden müssen.
Eine Auskunft- und Beratungsstelle finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
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